AGB für Angebotsvergleichsanfrage

AGB für Angebotsvergleichsanfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Lindenfield GmbH (in Folge Lindenfield) vertreten durch Marc Bode und Johannes Partz, Eupener Str. 124, 50933 Köln betreibt Portale für Vermittlungs- und Vergleichsleistungen. Das Unternehmen hat das Ziel, Interessenten und Anbieter (in Folge Partnerunternehmen) zusammenzubringen.

Besucher unserer Websiten stellen Anfragen zu Produkten und Leistungen. Mit dem Stellen einer Anfrage wird der Besucher zum Interessenten. Lindenfield vermittelt die gestellte Anfrage zu den Produkten und Leistungen anschließend an verschiedene zur Anfrage passende Partnerunternehmen.

Lindenfield ist kein Anbieter der angefragten Produkte oder Dienstleistungen. Eine Vertragsbeziehung zu Produkten und Dienstleistungen kommt nur zwischen dem Interessenten und dem Partnerunternehmen zustande.

  1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lindenfield und dem Interessenten sowie dem Interessenten und dem Partnerunternehmen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anfrage gültige Fassung.

1.2 Der Service für eine Angebotsvergleichsanfrage von Lindenfield kann von allen natürlichen und juristischen Personen genutzt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Natürlichen Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist dies nicht gestattet. Stellt der Interessent für eine juristische Person eine Anfrage, versichert er zugleich seine Vertretungsberechtigung für diese.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

  1. Ablauf Angebotsanfrage vom Interessenten an Lindenfield

2.1 Das Angebot von Lindenfield ist für den Interessenten kostenlos und unverbindlich. Er muss keinerlei Provision zahlen und ist nicht zur Annahme eines der Angebote von den Partnerunternehmen verpflichtet.

2.2 Nachdem der Interessent eine Anfrage gestellt hat, kann Lindenfield den Interessenten telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um mit ihm gemeinsam die Anfrage zu spezifizieren. Die Anfrage wird anschließend auf Wunsch des Interessenten an bis zu drei passende Partnerunternehmen von Lindenfield weitergeleitet. Lindenfield ist jedoch nicht verpflichtet für eine Anfrage eines Interessenten ein Partnerunternehmen zu vermitteln.

2.3 Lindenfield erfragt zu einem späteren Zeitpunkt, telefonisch oder per E-Mail, ob der Interessent bereits Angebote von den ausgewählten Partnern erhalten hat und wie zufrieden er mit den Partnerunternehmen und auch Lindenfield ist.

2.4 Sollte der Interessent von den Partnerunternehmen weniger als drei Angebote erhalten, kann Lindenfield dem Interessenten weitere Anbieter vorschlagen, damit der Interessent von diesen Angebote erhalten kann. Der Interessent kann Lindenfield jederzeit mitteilen, dass er keine oder keine weiteren Angebote wünscht.

  1. Ablauf Angebotserhalt zwischen Interessent und Partnerunternehmen

3.1. Die Partnerunternehmen erstellen passende Angebote zu der Anfrage des Interessenten. Dazu kontaktieren sie den Interessenten telefonisch oder per E-Mail, um die Angebotsabgabe vorzubereiten. Es kann zudem notwendig sein einen Ortstermin zu vereinbaren, um ein genaues Aufmaß für die Angebotserstellung zu machen.

3.2 Der Interessent erhält Angebote nur von Partnerunternehmen von Lindenfield. Die Partnerunternehmen versichern Lindenfield, alle Technischen Regeln und Richtlinien des jeweiligen Produkts oder Dienstleistung sowie alle Vorgaben von Aufsichtsbehörden und Institutionen, die für die Branche zuständig sind, einzuhalten. Lindenfield übernimmt jedoch weder Garantie für die Partnerunternehmen noch für deren Angebote.

3.3. Der Interessent prüft die bei Ihm eingehenden Angebote eigenständig und entscheidet selbst, ob und an welches Partnerunternehmen er einen Auftrag vergibt. Lindenfield ist an der Auftragsvergabe nicht beteiligt. Eine Vertragsbeziehung zu Produkten und Dienstleistungen kommt nur zwischen dem Interessenten und dem Partnerunternehmen zustande. Lindenfield ist für Pflichtverletzungen, die sich aus einem etwaig zustande gekommen Schuldverhältnises zwischen Interessent und Partnerunternehmen ergeben, nicht verantwortlich.

3.4. Lindenfield vermittelt während des gesamten Kommunikationsprozesses zwischen Interessent, Lindenfield und Partnerunternehmen lediglich. Lindenfield versucht passende Partnerunternehmen für die Anfrage zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Somit kann auch kein Vertragsabschluss zwischen Interessent und Partnerunternehmen garantiert werden.

  1. Haftungsbeschränkung

4.1 Lindenfield haftet dem Interessenten und dem Partnerunternehmen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4.2 In sonstigen Fällen haftet Lindenfield – soweit in 4.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in 4.3 ausgeschlossen.

4.3 Die Haftung von Lindenfield für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

4.4 Soweit die Haftung nach 4.1, 4.2 und 4.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Lindenfield.

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung der vom Interessenten und der Partnerunternehmen überlassenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nur wenn der Interessent seine Zustimmung gibt, werden die personenbezogenen Daten des Interessenten von Lindenfield an die Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nur von uns, dem Team von Lindenfield, und den Partnerunternehmen bearbeitet. Die Lindenfield Server stehen in Deutschland. Nähere Informationen dazu sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.

  1. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen, die sich mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Lindenfield vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien vereinbaren unwirksame Teile durch den wirtschaftlich gewollten Sinn zu ersetzen. Ist dies nicht möglich gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. (Stand: September 2021)

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