Nationaler Emissionshandel 2026: Änderungen und Auswirkungen für die Flüssiggas-Branche
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Deutschland hat seit 2021 einen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrssektor, der bisher als Festpreis je Tonne CO₂ ausgestaltet war. Ab 2026 ändert sich dieses System grundlegend: Erstmals werden Emissionszertifikate nicht mehr zum Fixpreis, sondern via Auktionen gehandelt. In diesem Blogbeitrag erfahren Flüssiggas-Händler und Verbraucher, was der CO₂-Preis für Flüssiggas 2026 konkret bedeutet, welche BEHG-Änderungen 2026 (Brennstoffemissionshandelsgesetz) relevant sind und wie sich die Branche auf den Übergang zum europäischen Emissionshandel vorbereitet.

✅ Aktualisiert am 06.11.2025
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Hintergrund: CO₂-Bepreisung seit 2021 im Gebäude- und Verkehrssektor
Um die Treibhausgas-Emissionen in Gebäudeheizung und Verkehr zu senken, startete Deutschland zum 1. Januar 2021 einen nationalen Emissionshandel (nEHS). In einer Einführungsphase bis 2025 wurden CO₂-Zertifikate zu staatlich festgelegten Festpreisen verkauft. Der Preis begann 2021 bei 25 € pro Tonne CO₂ und stieg jährlich an, bis auf 55 € im Jahr 2025. Dieser CO₂-Preis wirkte wie eine zusätzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe und verteuerte unter anderem Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe und auch Flüssiggas.
Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also z. B. Gaslieferanten oder Mineralölunternehmen. Auch Flüssiggas-Versorger zählen dazu: Sie mussten für den CO₂-Ausstoß, der bei der Verbrennung des von ihnen gelieferten Flüssiggases entsteht, Zertifikate in entsprechender Menge kaufen und abgeben. Verbraucher bemerkten die CO₂-Bepreisung indirekt über steigende Kosten für Brennstoffe.
Verwendung der Einnahmen:
Die Erlöse aus dem nationalen CO₂-Preis fließen vollständig in den Klimaschutz. Im Jahr 2024 erzielte der Staat nach Angaben von UBA-Präsident Dirk Messmer rund 13 Milliarden Euro an Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung. Dieses Geld wird über den Klima- und Transformationsfonds in Dekarbonisierungsprogramme investiert, etwa in die energetische Gebäudesanierung, die Transformation der Industrie, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Elektromobilität.
Perspektivisch ist zudem geplant, Bürgerinnen und Bürger stärker zu entlasten: Die Bundesregierung (Ampel-Koalition) hat 2021 vereinbart, ein Klimageld einzuführen, das pro Kopf als „Klimadividende“ an die Bevölkerung zurückgezahlt wird. Eine solche Auszahlung wäre technisch ab 2025 möglich; allerdings war die konkrete Ausgestaltung dieser Klimaprämie Ende 2025 noch nicht beschlossen. Bis zur Einführung eines Klimageldes dienen die CO₂-Preiseinnahmen daher weiterhin der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.
2026: Vom Festpreis zum handelbasierten System im CO₂-Preis
Ab 2026 endet die bisherige Festpreisphase des nationalen Emissionshandels. Stattdessen wird der CO₂-Preis im Wärme- und Verkehrssektor erstmals durch Angebot und Nachfrage bestimmt, dies geschieht allerdings innerhalb definierter Grenzen. Diese Umstellung in 2026 bildet eine Übergangsphase hin zum geplanten europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2), der ab 2027 gelten soll.
Update‑Vermerk (05.11.2025)
Die EU‑Umweltminister haben sich am 05.11.2025 politisch auf ein EU‑Klimaziel 2040 von 90 % (gegenüber 1990) geeinigt und auf eine Verschiebung des Starts von ETS 2 (Gebäude/Verkehr) von 2027 auf 2028 verständigt. Zugleich sieht der Ratsbeschluss Flexibilität von bis zu 5 Prozentpunkten über internationale CO₂‑Gutschriften (ab 2036, mit Pilotphase 2031–2035) sowie regelmäßige Zweijahres‑Überprüfungen vor; zusätzlich wurde ein 2035‑Zielkorridor von 66,25 % bis 72,5 % gesetzt.
Hinweis: Das ist eine politische Einigung des Rates; die endgültige Rechtssetzung erfolgt erst nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Auktionen 2026 mit Preiskorridor 55–65 € je Tonne CO₂
Die Bundesregierung hat im September 2025 die rechtlichen Grundlagen für ein Auktionsverfahren geschaffen (Novelle der Brennstoff-Emissionshandelsverordnung, BEHV). Demnach werden für das Emissionsjahr 2026 die Zertifikate in regelmäßigen Auktionen versteigert, anstatt sie zum Fixpreis zu verkaufen. Für diese Auktionen gilt ein Preiskorridor von 55 € bis 65 € pro Tonne CO₂ (bzw. pro Zertifikat). Das heißt, der Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage, wird aber durch einen Mindestpreis von 55 € und einen Höchstpreis von 65 € begrenzt. Zum Vergleich: Ursprünglich war für 2026 ein fester CO₂-Preis von 65 € geplant – dieser Wert bildet nun die obere Grenze des Korridors.
Die Durchführung der Zertifikatsauktionen wurde der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig übertragen. Nach aktuellem Stand soll der Start der Auktionen im Juli 2026 erfolgen. Geplant ist, dass bis Oktober 2026 mindestens einmal pro Woche Auktionstermine stattfinden. Die genaue Gesamtmenge an Zertifikaten für 2026 wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechtzeitig bekanntgegeben (spätestens bis 30. April 2026).
Unternehmen, die am Auktionshandel teilnehmen möchten, müssen sich bei der EEX zulassen lassen. Viele bereits aktive Teilnehmer der bisherigen Festpreisphase (die zum Börsenhandel zugelassen sind) werden automatisch für die Auktionen registriert. Für andere Inverkehrbringer, die bislang nur an den Festpreisverkäufen teilgenommen haben, ist eine separate Zulassung zum Auktionsmarkt erforderlich. Alternativ besteht die Möglichkeit, benötigte Zertifikate über Dienstleister oder Intermediäre zu erwerben, ohne selbst direkt an der Börse zu handeln. Somit können sich auch Flüssiggas-Händler entscheiden, ob sie direkt an der EEX mitbieten oder indirekt über Vermittler ihren Zertifikatebedarf decken.
Festpreis-Verkaufsphase Ende 2026 als Sicherheitsnetz
Nach Abschluss der Auktionsphase 2026 ist eine kurze Festpreisphase vorgesehen, um die Versorgung mit Zertifikaten abzusichern. Voraussichtlich ab November 2026 (bis Anfang Dezember 2026) wird es zusätzliche Verkaufstermine geben, bei denen nationale Zertifikate zum Festpreis von 68 € je Tonne CO₂ erworben werden können. Zu diesem Preis können Unternehmen unbegrenzt Zertifikate kaufen, um ihren Restbedarf für 2026 zu decken. Diese späten Festpreis-Verkäufe entsprechen dem Mechanismus der Jahre 2021–2025 und dienen als Sicherheitsnetz, falls nicht alle benötigten Zertifikate während der Auktionen ersteigert wurden.
Wichtig zu beachten: Überzählige Zertifikate aus 2026 verfallen und sind nicht übertragbar. Das heißt, Zertifikate mit Jahreskennung 2026 können nur zur Erfüllung der Emissionspflichten für 2026 (oder früher) genutzt werden. Ein Übertrag ins Jahr 2027 oder eine Anrechnung auf das künftige EU-System ist ausgeschlossen. Unternehmen sollten ihren Bedarf daher sorgfältig planen, da überschüssige Zertifikate am Ende wertlos verfallen.
Begrenzter Nachkauf bis August 2027
Falls ein Unternehmen im Nachhinein feststellt, doch nicht genügend Zertifikate für 2026 beschafft zu haben, gibt es letztmalig eine Nachkauf-Möglichkeit im Jahr 2027. Bis zum 31. August 2027 dürfen Inverkehrbringer noch nationale Zertifikate des Jahrgangs 2026 erwerben – allerdings nur bis maximal 10 % der im Jahr 2026 ursprünglich gekauften Zertifikatsmenge. Der Preis für diesen Nachkauf liegt bei 70 € pro Tonne CO₂ (also geringfügig über dem regulären 2026er Preisniveau).
Diese Nachkaufregelung soll verhindern, dass Unternehmen den Zertifikatekauf spekulativ aufschieben in der Hoffnung auf spätere Kulanz. Nach dem 31. August 2027 endet der Handel mit nationalen Zertifikaten endgültig, da ab 2027 bereits das neue europäische System greifen soll.
Wichtige BEHG-Änderungen 2026 im Überblick
- Emissionshandels-Genehmigungspflicht: Alle Inverkehrbringer von Brennstoffen (also auch Flüssiggaslieferanten) mussten bis 30. Juni 2025 eine offizielle Emissionshandels-Genehmigung bei der DEHSt beantragen. Ohne diese behördliche Genehmigung ist es ab 2026 nicht mehr zulässig, Brennstoffe im Sinne des BEHG in Verkehr zu bringen. Unternehmen, die diese Frist versäumt haben, dürfen ab 2026 kein Flüssiggas mehr verkaufen, bis die Genehmigung vorliegt.
- Auktionierung 2026: Die Zertifikate für das Jahr 2026 werden erstmals versteigert statt zum Festpreis verkauft. Dabei gilt der oben erwähnte Preiskorridor von 55–65 € je Zertifikat (1 Zertifikat = 1 Tonne CO₂). Die verfügbare Auktionsmenge ist limitiert, und nach Abschluss der Auktionen ist ein Nachkauf nur noch in begrenztem Umfang möglich (siehe unten).
- Neue Preisstruktur: Nach der Auktionsphase 2026 können Unternehmen fehlende Zertifikate zu einem Festpreis von 68 € je Stück erwerben (zeitlich befristet bis Anfang Dez. 2026), um ihren Restbedarf zu decken. Im Jahr 2027 besteht zusätzlich die einmalige Möglichkeit, bis Ende August bis zu 10 % der ursprünglich 2026 gekauften Menge an Zertifikaten nachzukaufen – zum Preis von 70 € pro Tonne CO₂.
- Keine Übertragbarkeit von Zertifikaten: Überschüssige nationale Zertifikate aus dem Jahr 2026 können nicht in Folgeverpflichtungsperioden übertragen werden. Sie verlieren nach Erfüllung der 2026er Verpflichtungen ihre Gültigkeit und können insbesondere nicht ins EU-Emissionshandelssystem eingebracht oder auf 2027 angerechnet werden. Unternehmen sollten daher vermeiden, mehr Zertifikate als nötig für 2026 zu kaufen.
- Geänderte Fristen bei der Berichterstattung: Für die Emissionsjahre 2024, 2025 und 2026 müssen Unternehmen doppelte Emissionsberichte erstellen. Einerseits ist wie bisher ein nationaler Emissionsbericht nach BEHG-Vorgaben bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Andererseits verlangt die Vorbereitung auf ETS 2 bereits einen EU-konformen Emissionsbericht nach EU-Vorgaben, der schon bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden muss. Ab 2027 werden die Berichtspflichten weiter verschärft – unter anderem soll dann im Emissionsbericht auch der durchschnittliche Zertifikatspreis (die durchschnittlichen Kosten pro Tonne CO₂) des Unternehmens angegeben werden.
- Neuer EU‑Rahmen (Update 05.11.2025): Der Rat der EU‑Umweltminister hat sich politisch darauf verständigt, ETS 2 (Gebäude/Verkehr) auf 2028 zu verschieben und ein EU‑Klimaziel 2040 von −90 % zu verankern; bis zu 5 Prozentpunkte dürfen über internationale CO₂‑Gutschriften abgedeckt werden (ab 2036; Pilot 2031–2035). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und steht unter dem Vorbehalt der Einigung mit dem Europäischen Parlament.
Vorbereitung der Flüssiggas-Branche auf neue Emissionshandelsvorgaben
Im Laufe des Jahres 2025 hatte sich die Flüssiggas-Branche intensiv auf die bevorstehenden Änderungen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem für Brennstoffe (EU-ETS 2) vorbereitet. Zentrale Anforderung war die fristgerechte Beantragung einer Emissionshandels-Genehmigung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gemäß § 6 BEHG. Diese Genehmigung musste bis spätestens 30. Juni 2025 eingereicht werden. Ohne eine gültige Genehmigung war das Inverkehrbringen von Brennstoffen (einschließlich Flüssiggas) ab dem Jahr 2026 nicht mehr zulässig.
Voraussetzung für die Genehmigung war ein Überwachungsplan, der beschreibt, wie die Brennstoffmengen und die daraus resultierenden Emissionen erfasst und überwacht werden. Die DEHSt stellte hierfür ein digitales Formular-Management-System (FMS) zur Verfügung, das den sogenannten „3-in-1-Überwachungsplan“ beinhaltete. Dieser deckte gleichzeitig die Anforderungen für das EU-ETS 2, den nationalen Emissionshandel sowie das EU-ETS 1 (Abfälle) ab. Unternehmen mit bereits genehmigten BEHG‑Überwachungsplänen konnten diese in das neue System überführen. (Update 05.11.2025: Durch die angestrebte Verschiebung von ETS 2 auf 2028 verlängert sich die Übergangsphase; Inhalte und Fristen des EU‑Rahmens werden im Trilog mit dem Europäischen Parlament finalisiert.)
Bereits für das Berichtsjahr 2024 galt erstmals eine verkürzte Frist zum 30. April 2025 für die Abgabe des Emissionsberichts nach EU-ETS 2. Parallel dazu blieb die nationale Berichtspflicht bestehen: Die Emissionsberichte nach BEHG konnten übergangsweise noch bis 31. Juli 2025 eingereicht werden. Für beide Berichtspflichten stellte die DEHSt standardisierte Formularvorlagen sowie einen Leitfaden zur Verfügung. Diese sollten eine strukturierte und vergleichbare Datenerhebung unterstützen und den Unternehmen die parallele Berichterstattung erleichtern.
Übergang zum EU-Emissionshandel (ETS 2) ab 2028 (Stand 05.11.2025)
Das Jahr 2026 bildet eine Übergangsphase, denn voraussichtlich ab 2028, statt wie zuvor angenommen 2027, soll der nationale Emissionshandel weitestgehend durch das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (EU‑ETS 2) ersetzt werden. Im EU‑ETS 2 wird der CO₂‑Preis dann vollständig durch den Markt bestimmt, ohne von nationalen Politikern vorgegebene Preisgrenzen. Hintergrund ist die Einigung der EU‑Umweltminister vom 05.11.2025, den Start von ETS 2 um ein Jahr auf 2028 zu verschieben; endgültig wird dies erst nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Die Auktionsverfahren, die Deutschland 2026 einführt, wurden bewusst so konzipiert, dass sie dem zukünftigen EU‑ETS 2 sehr ähnlich sind. So soll ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden: Unternehmen, die 2026 am nEHS‑Auktionshandel teilnehmen, nutzen praktisch schon die Mechanismen, die ab 2028 EU‑weit Standard werden sollen. Zudem umfasst der EU‑Kompromiss für 2040 eine Netto‑Minderung um 90 % mit der Möglichkeit, bis zu 5 Prozentpunkte über internationale Zertifikate zu erbringen (ab 2036, Pilot 2031–2035), sowie eine zweijährliche Überprüfung des Kurses.
Zwar sind Ende 2025 noch viele Detailfragen zum EU‑ETS 2 in Abstimmung, doch die grundsätzliche Ausrichtung steht fest. Brennstoffe wie Flüssiggas unterliegen voraussichtlich ab 2028 einer EU‑weit einheitlichen CO₂‑Bepreisung und einer gemeinsamen Emissionsobergrenze (Cap). Das heißt, es gibt ein Gesamtbudget an Emissionsrechten für alle teilnehmenden EU-Staaten, und der Preis je Tonne CO₂ bildet sich frei nach Knappheit am Markt. Nationale Zertifikate werden dadurch obsolet, Unternehmen müssen dann EU-Zertifikate erwerben. Restbestände aus 2026 verfallen, wie oben beschrieben, und berechtigen nicht zur Emission im Jahr 2027 bzw. 2028. (Die endgültige Ausgestaltung des EU‑Rahmens wird im Trilog festgelegt.).
Für die Flüssiggas-Branche bedeutet das: Nach 2026 werden alle Emissionen über das EU-System abgedeckt, was grenzüberschreitend zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt. Gleichzeitig steigt aber auch der Wettbewerbsdruck, da der CO₂-Preis international einheitlich wirkt und keine deutschen Preisdeckel mehr existieren.
Ausblick: Wie geht es mit dem Emissionshandel weiter?
Mit dem Eintritt in den EU‑Emissionshandel wird der CO₂‑Preis als Klimaschutzinstrument nochmals an Bedeutung gewinnen. (Stand 05.11.2025 gilt: Das 2040‑Ziel der EU liegt politisch bei -90 % (ggü. 1990), ETS 2 soll 2028 starten; beides wird im Trilog mit dem Europäischen Parlament finalisiert.) Die Politik plant flankierende Maßnahmen, wie die Klimadividende für Bürger, um soziale Härten abzufedern und die Lenkungswirkung des CO₂-Preises gesellschaftlich akzeptabel zu gestalten. Für die Flüssiggas-Branche und ihre Kunden heißt es, sich langfristig auf steigende CO₂-Kosten einzustellen.
Gleichzeitig bieten ein dynamischer Emissionshandel und klare Emissionsgrenzen auch Chancen: Unternehmen, die frühzeitig auf CO₂-arme oder CO₂-freie Lösungen setzen, können Kosten sparen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Insgesamt wird die Flüssiggas-Branche auch künftig eine wichtige Rolle spielen, sie muss sich aber innovationsbereit zeigen. 2026 ist das entscheidende Übergangsjahr, in dem die Grundlagen für diese Zukunft gelegt werden. Mit der Umstellung auf den Auktionshandel und der Vorbereitung auf ETS 2 stellt sich die Branche den Herausforderungen der Klimapolitik und leistet ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen Deutschlands und Europas.