Kaminofen: Diese Vorschriften gelten 2020

Bestehende Öfen für Scheitholz oder Pellets stoßen im laufenden Betrieb viele Schadstoffe aus. Da sie damit nicht nur dem Klima, sondern auch der Gesundheit schaden, gelten seit einigen Jahren strenge Grenzwerte für die Kaminöfen. Welche Vorschriften 2020 zu berücksichtigen sind und warum viele Hausbesitzer vor einem Kaminofen-Verbot stehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

✅ Aktualisiert am 14.01.2021

Die Themen im Überblick

Alte Kaminöfen schaden Mensch und Umwelt

Mit dem Einsetzen der Heizperiode beginnen vielerorts die Schornsteine zu qualmen. Der typische Winter-Geruch schleicht durch die Straßen und Familien machen es sich vor dem knisternden Holzfeuer im heimischen Ofen gemütlich. Was kaum einer weiß: Vor allem alte Einzelraumfeuerstätten sind alles andere als umweltfreundlich. Sie arbeiten zwar mit regenerativen Brennstoffen, stoßen aber viel Kohlenmonoxid und Feinstaub aus. Die kleinen Partikel dringen tief in den menschlichen Körper ein und gelten als krebserregend. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen aber auch Asthma, Allergien, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Darüber hinaus schadet Feinstaub dem Klima. Die kleinen Partikel tragen zu schneller schmelzenden Polkappen bei und verschieben die natürlichen Niederschlagsverhältnisse.

Umweltbundesamt empfiehlt: Alte Öfen austauschen

Da ältere Kaminöfen aktuelle Vorschriften nicht mehr erfüllen, empfiehlt das Umweltbundesamt, diese auszutauschen. Der Rat geht vor allem an Hausbesitzer, deren Öfen bereits 15 Jahre oder älter sind. Wurden die Einzelraumfeuerstätten zwischen 1985 und 1994 errichtet, droht bereits 2020 ein Kaminofen-Verbot. Neuere Öfen dürfen teilweise noch bis 2024 heizen.

Austausch lohnt sich nicht nur für Gesundheit und Klima

Müssen Hausbesitzer ihren Kaminofen durch aktuelle Vorschriften 2020 austauschen, hat das auch Vorteile. Denn neben den positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sparen betroffene Heizkosten. Der Grund dafür: Moderne Kamine sind sparsamer. Sie verbrennen weniger Holz und sorgen für einen geringeren Aufwand. Wer sich stattdessen für einen Gasofen, einen Ölofen oder einen Pelletofen entscheidet, profitiert zudem von mehr Komfort und weniger Schmutz im Haus.

Erste BImSchV: Die Kaminofen-Vorschriften 2020

Festgehalten sind die strengeren Vorgaben für Kamine und Öfen in der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Die sogenannte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gilt grundsätzlich für alle Heizsysteme im häuslichen Bereich. Neben technischen Grenzwerten enthält sie dabei auch Überprüfungspflichten und Anforderungen an zugelassene Brennstoffe.

Diese Grenzwerte müssen bestehende Öfen erfüllen

Für Kaminöfen, die vor dem 22. März 2020 in Betrieb genommen wurden, gelten strenge Vorschriften. Diese betreffen neben dem Feinstaubgehalt auch den Kohlenmonoxidgehalt im Abgas, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Feinstaub: 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgas
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter Abgas

Zu finden sind die Grenzwerte in § 26 „Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).

Wichtig zu wissen: Erfüllt ein Heizgerät die Grenzwerte nicht, droht spätestens 2024 ein Kaminofen-Verbot. Hausbesitzer müssen die Feuerstelle dann stilllegen, austauschen oder mit einem speziellen Filter ausstatten.

Nachweis zur Einhaltung der Kaminofen-Vorschriften

Als Nachweis genügt eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers. Ist diese nicht mehr auffindbar, können Schornsteinfeger die tatsächlichen Abgaswerte vor Ort messen. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Region auf bis zu 500 Euro.

Zum Messen verpflichtet sind vor allem Besitzer von Öfen des Herstellers KAGO. Dieser ist seit 2016 insolvent und mittlerweile komplett vom Markt verschwunden. Wenn überhaupt, sind technische Unterlagen im Internet nur für einige neuere Modelle zu finden.

Strengere Vorschriften gibt es auch für neue Kaminöfen

Auch für Hausbesitzer, die alte Öfen vorsorglich durch neue Kaminöfen ersetzen, gelten strengere Vorschriften. Diese betreffen den CO- und den Feinstaubgehalt im Abgas sowie den Wirkungsgrad der Einzelraumfeuerungsanlage. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Art der Heizung Kohlenmonoxid Feinstaub Wirkungsgrad
Öfen mit Flachfeuerung (KonventionelleKamine) 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 73 %
Öfen mit Füllfeuerung 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 70 %
Speichereinzelfeuerstätten 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 75 %
Kamineinsätze(geschlosseneBetriebsweise) 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 75 %
Kachelofeneinsätzemit Flachfeuerung 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 80 %
Kachelofeneinsätzemit Füllfeuerung 1,25 g/m³ 0,04 g/m³ 80 %
Herde 1,50 g/m³ 0,04 g/m³ 70 %
Heizungsherde 1,50 g/m³ 0,04 g/m³ 75 %
Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 g/m³ 0,03 g/m³ 85 %
Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 g/m³ 0,02 g/m³ 90 %

Die Kaminofen-Vorschriften entsprechen der 2. Stufe der 1. BImSchV und gelten für alle Öfen, die seit dem 01. Januar 2015 in Betrieb gingen oder in Zukunft in Betrieb genommen werden. Zu finden sind die Angaben in Anlage 4 der 1. BImSchV.

Wichtig zu wissen: Für Öfen, die ab dem 22. März 2010 und vor dem 31.12.2014 in Betrieb gingen, gelten lockerere Grenzwerte in Bezug auf CO (0,4 bis 3,5 g/m³) und Feinstaub (0,03 bis 0,075 g/m³). Diese entsprechen der 1. Stufe der 1. BImSchV und sind ebenfalls in Anlage 4 der Verordnung zu finden.

Einzelne Regionen legen eigene Grenzwerte fest

Über die Vorgaben der 1. BImSchV hinausgehend haben einige Regionen zusätzliche Verordnungen erlassen. So gelten zum Beispiel in München, Augsburg und Regensburg strengere Kaminofen-Vorschriften, wenn es um die Zulassung neuer Geräte geht. Ob einzelne Fabrikate diesen Anforderungen entsprechen, ist in den jeweiligen Produktunterlagen ersichtlich.

Kaminofen-Verbot: Ab wann ist mein Ofen aus?

Damit sich Hausbesitzer langsam auf die neuen Vorschriften einstellen können, hat der Gesetzgeber bestimmte Übergangsregelungen getroffen. Wann das Kaminofen-Verbot gilt, hängt dabei vom Alter des Ofens ab, wie die folgende Tabelle zeigt.

Datum auf dem Typenschild Kaminofen-Verbot ab
Einbau bis zum 31. Dezember 1974
(gilt auch für nichtfeststellbare Daten)
01. Januar 2015
01. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 01. Januar2018
01. Januar 1985 bis 31.Dezember 1994 01. Januar 2021
01. Januar 1995 bis 21. März 2010 01. Januar2025

Für alle Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, greift das Kaminofen-Verbot also 2021. Neuere Einzelraumfeuerstätten dürfen Hausbesitzer noch bis 2024 betreiben. Seit 2010 gelten bereits beim Einbau höhere Anforderungen. Entscheidend ist dabei das Datum auf dem Typenschild. Wer nun unsicher ist, ob und wann das Kaminofen-Verbot greift, kann seinen Schornsteinfeger um Rat fragen. Der Experte kennt die aktuellen Grenzwerte genau und gibt schnell eine zuverlässige Antwort.

Verbot umgehen: Feinstaubfilter oder neuer Kamin

Kommen spezielle Feinstaubfilter zum Einsatz, lassen sich ältere Kamine trotz Verbot weiter betreiben. Denn die Systeme reinigen die Abgase und sorgen so für geringere Gesundheits- und Umweltauswirkungen. Zur Auswahl stehen dabei aktive und passive Lösungen.

Aktive Feinstaubfilter (elektrische Partikelabscheider) nehmen Partikel mit elektrischer Energie aus dem Abgas. Sie sitzen im Rauchrohr und arbeiten kontinuierlich. Die Kosten für ein solches System belaufen sich auf etwa 1.500 Euro.

Passive Feinstaubfilter bestehen aus Keramik oder Metall. Sie befinden sich im Abgassystem und verbrennen Feinstaubpartikel. Unverbrannte Abgasbestandteile wie Kohlenmonoxid wandeln die Filter mit einer katalytischen Reaktion zu Kohlendioxid oder Wasser um. Die Systeme sind mit 100 bis 300 Euro deutlich günstiger, dafür aber regelmäßig auszutauschen.

Beim Austausch andere Brennstoffe in Betracht ziehen

Ohne Feinstaubfilter greift hingegen das Kaminofen-Verbot. Verbraucher legen den Ofen dann still oder bauen einen neuen ein. Wer Letzteres plant, sollte auch andere Brennstoffe in Betracht ziehen. So gibt es Heizeinsätze und Kamine heute mit Pellets, Heizöl oder Gas. Die Geräte arbeiten meist sauberer und sorgen durch automatische Betriebsweisen für einen höheren Komfort. Welche Lösung die meisten Vorteile bietet, erklären wir im Vergleich von Gasofen, Ölofen und Pelletofen.

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