Umsatzsteuersenkung auch für Flüssiggas – 7 statt 19 % Umsatzsteuer

Umsatzsteuersenkung Fluessiggas von 19 Prozent auf 7 Prozent

Laut dem Deutschen Verband Flüssiggas hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Anfrage am 1. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme explizit auch Flüssiggas (LPG) und verflüssigtes Erdgas (LNG) einschließt. Diese Maßnahme soll rückwirkend vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 laufen. In diesem Zeitraum ist die Flüssiggas Umsatzsteuer von 19% auf 7% reduziert. Die Steuersenkung gilt allerdings nur für Flüssiggas Lieferungen per Tanklastwagen, wenn das Gas zur Wärmeerzeugung und zum Kochen genutzt wird. Propangas in Gasflaschen ist davon nicht betroffen!
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Flüssiggas Umsatzsteuersenkung – vom 01.10.2022 bis 31.03.2024

Der Deutsche Verband Flüssiggas hatte im Zuge des ursprünglichen Gesetzes die Forderung gestellt, „den Wettbewerb gasförmiger Energieträger nicht mit selektiven Umsatzsteuersenkungen zu verzerren“.

Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Finanzen wurde dem Flüssiggas Verband jetzt bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuersenkung für Gas und Fernwärme auch für Flüssiggas (LPG) und verflüssigtes Erdgas (LNG) gilt. Die entsprechende Formulierung war nicht ganz eindeutig, daher ließ sich der DVFG jetzt eine schriftliche Bestätigung geben.

Im BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2022 – III C 2 – S 7030/22/10016 :005 (2022/1014041) heißt es dazu in Abschnitt 2Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze – 2.1 Anwendungsbereich5:

„Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz.
Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z. B. Biogas
oder Erdgas). Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden
Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung
transportiert wird. Ermäßigt besteuert wird auch die Einspeisung von Gas in das
Erdgasnetz.“

Mit der Rückmeldung an den DVFG bestätigt das Ministerium jetzt, dass auch der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas (LPG) und verflüssigtes Erdgas (LNG) im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent sinkt.

Flüssiggas im Entlastungspaket 2022

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ versucht die Bundesregierung, die seit 2021 drastisch gestiegenen Energiepreise abzufangen. Über die Umsatzsteuersenkung sollen die Unternehmen diese Ersparnis jetzt an ihre Kunden weitergeben. In welchem Umfang das vor allem etwaig auch rückwirkend zum 01.10.2022 passieren wird, gilt es derzeit noch abzuwarten. Mit dieser Meldung sollte grundsätzlich einhergehen, dass die Preise für Flüssiggas weiter sinken.

Bei den aktuellen Flüssiggas Preisen von durchschnittlich ca. 87 Cent pro Liter würde die Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% den Preis auf etwa 78 Cent reduzieren.
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Pro kWh entspricht das in diesem Beispiel einer Vergünstigung von 12,13 Cent auf 10,87 Cent.

FAQs – Häufige Fragen und Antworten

Welche Gaslieferungen sind in der Umsatzsteuersenkung enthalten?

Laut dem Schreiben gilt die Umsatzsteuersenkung für Flüssiggas (LPG) und LNG, die jeweils flüssig per Tanklastwagen transportiert und zur Wärmeerzeugung und zum Kochen verwendet werden.

Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für Flaschengas, wenn es zum Kochen oder Heizen verwendet wird?

Nein, eine Grundvoraussetzung ist der Transport per Tanklastwagen und die direkte Verwendung zur Wärmeerzeugung. Gasflaschen sind von der Umsatzsteuersenkung nicht betroffen.

Für welchen Zeitraum gilt die Umsatzsteuersenkung für Flüssiggas?

Die Flüssiggas Umsatzsteuersenkung ist zeitlich befristet und gilt vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024.

 

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