Heizung austauschen: Wann ist es Pflicht?
Sinken die Außentemperaturen, nehmen viele Heizungsanlagen ihren Betrieb wieder auf. Sie vollbringen oft stundenlang Höchstleistungen, verbrauchen viel Energie und emittieren zahlreiche Schadstoffe. Liegen die Treibhausgasemissionen weit über dem Stand der Technik, müssen Hausbesitzer die Heizung austauschen – so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Weitere Gründe für einen Heizungstausch sind Einbaubeschränkungen, Umweltschutzanforderungen und häufige Schäden. Viele Hausbesitzer stellen sich dabei die Frage: „Wann muss eine Heizung verpflichtend gewechselt werden?“. Flüssiggas1.de gibt Antworten und zeigt interessante Alternativen.
✅ Aktualisiert am 10.10.2022
Die Themen im Überblick
- Austauschpflicht für alte Heizungen
- Die Einbaubeschränkungen im GEG
- Hohe Umweltschutzanforderungen
- Unzuverlässig und teuer im Betrieb
- Ersatzteillage ist häufig angespannt
- Förderung macht Wechseln attraktiv
- Alternativen: Welche Heizung kaufen?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
GEG: Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen
Wann eine Heizung verpflichtend gewechselt werden muss, hängt vor allem von ihrem Alter und der verbauten Technik ab. So enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beispielsweise eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen. Betroffen sind mit Öl oder Gas betriebene Anlagen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Konstanttemperatur-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel?
Nach Paragraf 72 GEG sind all jene Hausbesitzer vom sogenannten Betriebsverbot betroffen, die einen alten Konstanttemperaturkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuern. Doch was bedeutet das, worin liegen die Unterschiede zu moderneren Heizgeräten und warum sind Letztere nicht von der Austauschpflicht betroffen? Die folgende Tabelle gibt Antworten.
Heiztechnik | Beschreibung | Merkmal |
---|---|---|
Konstanttemperaturkessel | Konstanttemperaturkessel arbeiten immer mit Temperaturen von 70 bis 90 Grad Celsius im Vorlauf. Das verhindert die Kondensation von Wasser im Abgas und schützt wirksam vor Korrosion. Vor allem in der Übergangszeit verbrauchen die Heizgeräte aber deutlich mehr Energie als nötig. Sie erreichen einen Wirkungsgrad von gerade einmal 70 Prozent (bezogen auf den Brennwert), verursachen hohe Heizkosten und stoßen viel CO2 aus. Letzteres ist ein Grund, aus dem solche Heizungen verpflichtend gewechselt werden müssen. | Es gibt keine anpassbare Kessel-Temperaturregelung und die Vorlauftemperaturen liegen im Betrieb immer über 70 oder 90 Grad Celsius. |
Niedertemperaturheizung (NT-Heizung) | Durch heiße Brennkammern und andere Werkstoffe ermöglichen es Niedertemperaturkessel seit den 80er-Jahren, die Vorlauftemperatur abzusenken. Sie sind gut vor Kondensat sowie Korrosion geschützt und lassen sich mit einer außen- oder raumtemperaturgeführten Regelung bedarfsgerecht und sparsamer betreiben. Der Wirkungsgrad liegt bei 80 bis 90 Prozent (bezogen auf den Brennwert) und damit deutlich über dem, alter Konstanttemperaturkessel. | Es gibt eine raum- oder außentemperaturgeführte Regelung und die Vorlauftemperaturen passen sich der Situation an. Das Abgassystem ist in der Regel metallisch und ein Wasserabfluss für Kondensat ist nicht vorhanden. |
Brennwertheizung | Brennwertheizungen nutzen den Rücklauf, um die Abgase der Verbrennung weit herunter zu kühlen. Auf diese Weise erzwingen sie die Kondensation der darin befindlichen Feuchtigkeit und nutzen sogenannte latente Wärme. Diese überträgt der Wasserdampf beim Kondensieren auf das Heizungswasser. Die Rücklauftemperatur steigt dadurch an und der Brenner muss weniger leisten. Die spezielle Funktionsweise ermöglicht Wirkungsgrade von annähernd 100 Prozent und damit einen besonders energiesparenden sowie umweltschonenden Betrieb. | Es gibt eine raum- oder außentemperaturgeführte Regelung und die Vorlauftemperaturen passen sich der Situation an. Das Abgassystem besteht meist aus Kunststoff und es gibt einen Ablauf, der Kondensat über einen Siphon in das Abwassernetz leitet. |
Die Tabelle zeigt, dass Konstanttemperaturkessel bis zu 30 Prozent mehr Energie verbrauchen als moderne Brennwertgeräte. Sie stoßen unnötig viel CO2 aus und sind daher verpflichtend zu wechseln. Vom Betriebsverbot beziehungsweise der Austauschpflicht sind Heizgeräte dabei nach dem Ablauf von 30 Jahren betroffen.
GEG-Austauschpflicht der Heizung: Ausnahmen für Hausbesitzer
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt, profitiert bei der Austauschpflicht der Heizung von Ausnahmen. Denn in diesem Fall greift der Bestandsschutz und bestehende Anlagen dürfen weiterhin laufen. Wer ein solches Haus kauft, vererbt oder geschenkt bekommt, muss allerdings aufpassen. Denn durch den Eigentumsübergang greift die Pflicht zum Heizungstausch. Es bleiben dann zwei Jahre Zeit, eine neue Heizungsanlage einzubauen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn es bei der Austauschpflicht für Heizungen Ausnahmen gibt, lohnt sich der Wechsel alter Geräte in den meisten Fällen trotzdem. Gründe dafür sind zum einen Heizkosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent. Zum anderen steigen die Kosten durch die 2021 eingeführte CO2-Abgabe immer weiter an. Letztere preist die CO2-Emissionen beim Verbrennen fossiler Energieträger ein.
Gesetzliche Einbaubeschränkungen für Öl- und Kohleheizungen
Wann eine Heizung verpflichtend gewechselt werden muss, hängt auch von der Technik ab. So ist bei Kohle- oder Ölheizungen nicht immer garantiert, dass Hausbesitzer diese nach einem Schaden eins zu eins austauschen können. Der Grund dafür ist auch hier im Paragrafen 72 des Gebäudeenergiegesetzes zu finden. Denn das Betriebsverbot betrifft auch den Einbau von Öl- und Kohleheizungen.
Einbau ab 2026 nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Das Gesetz verbietet den Einbau von Heizgeräten für Heizöl oder feste Brennstoffe, wenn keine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
- Hausbesitzer setzen anteilig auf erneuerbare Energien (Bsp.: Heizöl-Hybridheizung).
- Der Anschluss an ein Gas- oder Fernwärmenetz ist am jeweiligen Ort nicht möglich.
- Erneuerbare Energien lassen sich technisch nicht in das Heizkonzept integrieren.
- Die Integration erneuerbarer Energien-Anlagen ist zu teuer und daher unwirtschaftlich.
Trifft keine der genannten Ausnahmen zu, gelten die Einbaubeschränkungen für Öl- und Kohleheizungen ab 01. Januar 2026 im Neubau sowie im Bestand. Ist ein Wärmeerzeugerdefekt, müssen Hausbesitzer die Heizung dann verpflichtend wechseln und teilweise eine Hybrid-, Gas- oder Umweltheizung einbauen.
Wichtig zu wissen: Aktuell diskutiert die Politik über ein generelles Verbot fossiler Heizungen bzw. die Forderung, bei jedem Neubau und bei jeder Sanierung 65 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit regenerativen Energien zu decken. Da das in der Praxis nicht immer möglich ist, sind jedoch einige Ausnahmen zu erwarten.
Hohe Umweltschutzanforderungen als Wechselgrund
Wer in Überschwemmungs- und Risikogebieten lebt, hat durch den Umweltschutz häufig einen weiteren Grund dafür, die Heizung zu wechseln. Betroffen sind vor allem Hausbesitzer mit einer Ölheizung. Da der Brennstoff als wassergefährdend eingestuft ist, sind hier spezielle Schutzvorkehrungen zu treffen. Was Überschwemmungs- und Risikogebiete kennzeichnet, zeigt die folgende Tabelle.
Gebiet | Beschreibung |
---|---|
Überschwemmungsgebiet | Hierzu zählen alle Regionen und Gebiete, die sich zwischen einem Gewässer und der Hochwasserschutzeinrichtung (z. B. Deich) befinden. |
Risikogebiet | Risikogebiete liegen zwar hinter der Hochwasserschutzeinrichtung, können aber bei einem Extrem-Hochwasser überflutet werden. |
Wer sich unsicher ist, ob er in einem Risiko- oder gar in einem Überschwemmungsgebiet lebt, kann bei der unteren Wasserbehörde, dem Umweltamt oder direkt bei seinem Landkreis nachfragen.
Für bestehende Anlagen gibt es Nachrüstpflichten
Wer bereits mit Öl heizt und in einem entsprechenden Bereich lebt, muss seine Heizungsanlage hochwassersicher nachrüsten. Betroffen sind dabei vor allem die Tankanlagen, da diese im Extremfall das höchste Gefahrenpotenzial bieten. Während Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten dazu noch bis zum 5. Januar 2023 Zeit haben, ist die Nachrüstpflicht in Risikogebieten bis zum 05. Januar 2033 zu erfüllen. Wer vorher wesentliche Änderungen vornimmt, muss die Anlage in diesem Zuge bereits früher entsprechend nachrüsten.
Neue Anlagen sind nur unter hohen Auflagen erlaubt
Geht es um den Neubau einer Anlage, sind die Anforderungen schärfer. Während Heizölheizungen und Tankanlagen in Risikogebieten von Beginn an hochwassersicher ausgeführt sein müssen, ist der Einbau in Überschwemmungsgebieten prinzipiell nicht gestattet. Einzige Ausnahme: Hausbesitzer bekommen eine Genehmigung, da eine andere Technologie aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht infrage kommt.
Keine Austauschpflicht, dafür aber Anlass zum Wechseln
Das Hochwasserschutzgesetz II beinhaltet per se keine Austauschpflicht für Ölheizungen. Es fordert aber Nachrüstarbeiten, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Kommt es dennoch zu einem Schaden und Heizöl gelangt ins Grundwasser, sind die Folgen meist immens. Beides sind Gründe, aus denen sich ein Heizungstausch mittelfristig lohnen kann.
Heizung wechseln wegen häufiger Reparaturen
Je älter ein Kessel, umso häufiger kommt der Installateur. Die Technik arbeitet dann immer unzuverlässiger und die Gefahr, dass die Heizung an kalten Tagen komplett ausfällt, steigt. Hinzu kommt die Tatsache, dass alte Heizungsanlagen technisch überholt sind. Sie nutzen die in den Brennstoffen gespeicherte Energie nicht optimal aus und blasen daher viel Wärme über den Schornstein nach draußen.
Hausbesitzer bekommen das in Form von hohen Heizkosten zu spüren. Der Vergleich von Konstanttemperatur- und Brennwertkessel macht das besonders gut deutlich. Wer seine alte Heizung austauschen und das übrige System in diesem Zuge optimieren lässt, spart bis zu 30 Prozent Heizkosten ein. Die Ausgaben sind in aller Regel überschaubar und häufig sogar geringer, als bei anderen Sanierungsmaßnahmen mit der gleichen Wirkung.
Verbrauch zeigt, wann die Heizung zu wechseln ist
Wann es sich für Hausbesitzer lohnt, die Heizung wechseln zu lassen, zeigt ein Blick auf den Verbrauch. Denn der hängt neben dem energetischen Zustand der Gebäudehülle auch von der Effizienz der Heizungsanlage ab. Wie hoch der Verbrauch im Durchschnitt ausfällt, zeigt folgende Tabelle.
Gebäudestandard/ Baujahr | Verbrauch für Gas / Heizöl |
---|---|
Altbau ohne Dämmung | 30.000 kWh oder 3.000 Liter pro Jahr |
Baujahr ab 2002 (nach EnEV) | 8.000 kWh oder 800 Liter pro Jahr |
KfW-Effizienzhaus 85 | 7.000 kWh oder 700 Liter pro Jahr |
KfW-Effizienzhaus 55 | 5.000 kWh oder 500 Liter pro Jahr |
Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf typische Einfamilienhäuser. Abhängig vom eigenen Nutzerverhalten und dem energetischen Zustand des Gebäudes können die Werte im Einzelfall auch darüber oder darunter liegen.
Wichtig zu wissen: Wer im Altbau mehr als 3.000 Liter Heizöl oder 30.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht, sollte einen Wechsel in Betracht ziehen. In vielen Fällen sparen Hausbesitzer dadurch bares Geld.
Verpflichtender Austausch durch fehlende Ersatzteile
Mit zunehmendem Alter ist es immer schwieriger, an Ersatzteile für die eigene Heizung zu kommen. Viele Hersteller und Privatpersonen bieten diese zwar noch an. Aber nach 20 oder gar 30 Jahren im Betrieb ist die Versorgung nicht immer sichergestellt. Kommt es dann zu einem Heizungsausfall, ziehen sich Reparaturarbeiten in die Länge. Denn ohne passende Ersatzteile hilft es nur, den Wärmeerzeuger komplett zu wechseln.
Auch hohe Reparaturkosten sprechen für einen Heizungstausch
Sind Ersatzteile verfügbar, aber Reparaturen kosten mehr als 1.000 Euro, sollten Hausbesitzer ebenfalls über einen Wechsel nachdenken. Letzteres gilt vor allem dann, wenn die eigene Heizungsanlage bereits 20 Jahre oder länger läuft. Hier übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert. Sind häufiger Notfalleinsätze erforderlich, kann das sogar teurer ausfallen, als die Anschaffung einer neuen Heizung.
Förderung von bis zu 40 % macht Wechseln lukrativ
Neben Betriebsverboten, Einbaubeschränkungen und Nachrüstverpflichtungen sind es auch die hohen staatlichen Fördermittel, die einen Heizungstausch zurzeit besonders lukrativ machen. So gibt es Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder steuerliche Vergünstigungen vom Finanzamt. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Förderung ausfällt.
Maßnahme | Förderart | Förderhöhe |
---|---|---|
Renewable Ready Gasbrennwertheizung (spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit erneuerbaren Energien zu kombinieren) |
Steuerbonus | 20 Prozent |
Gasbrennwert-Hybridheizung (Gasheizung mit Solar, Wärmepumpe oder Biomasse) |
Steuerbonus | 20 Prozent |
Wärmepumpe (für Heizung oder Heizung und Warmwasser) |
Steuerbonus
Zuschussförderung |
20 Prozent
25 – 30 Prozent |
Biomasseheizung (Scheitholzvergaser, Pelletheizung, Hackschnitzelkessel, wasserführender Pelletofen) |
Steuerbonus
Zuschussförderung |
20 Prozent
10 Prozent |
Heizungs-Austausch-Bonus (für den Austausch einer Ölheizung, Kohleheizung, Nachtspeicherheizung, Gasetagenheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung, wenn künftig keine fossilen Energieträger mehr zum Einsatz kommen) |
Zuschussförderung | 10 Prozent extra |
Wer eine alte Ölheizung durch eine neue Hybridheizung ersetzt, bekommt auf diese Weise einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent. Die Kosten lassen sich dabei über drei Jahre hinweg von der Einkommensteuer abziehen. Für den Einbau einer Erd- oder Sole-Wärmepumpe gibt es sogar bis zu 40 Prozent Zuschussförderung für die Sanierung im Bestand.
Heizungstausch rentiert sich eher und Verbraucher sparen mehr
Durch die attraktive Förderung war es nie günstiger, die alte Heizung auswechseln zu lassen. Die hohen Zuschüsse und Steuerboni reduzieren die Kosten auf ein Minimum und sorgen dafür, dass sich viele Hausbesitzer die effiziente Technik leisten können. Sie erzielen kürzere Amortisationszeiten, sparen viel Geld und machen sich von schwankenden Energiepreisen zunehmend unabhängig.
Heizung wechseln und dann? Alternativen für den Bestand
Ganz gleich, ob es um gesetzliche Austauschpflichten, Betriebsverbote oder teure Nachrüst- und Reparaturarbeiten geht: Im Altbau gibt es zahlreiche Gründe dafür, eine Heizung wechseln zu lassen. Doch was kommt dann? Welche Heizungssysteme eignen sich für den Bestand, sind zukunftsfähig und darüber hinaus auch wirtschaftlich?
Situation vor Ort beeinflusst die Wahl der Heizungstechnik
Die beste Heizungsanlage gibt es nicht, da die Auswahl hier immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Während Ölheizungen in Überschwemmungs- und Risikogebieten nur unter Auflagen erlaubt sind, setzen Gasheizungen meist einen Gasanschluss oder einen Flüssiggastank voraus. Wärmepumpen arbeiten allein nur mit guter Dämmung sowie großen Heizflächen optimal und Holz- oder Pelletheizungen benötigen viel Platz. Wichtig sind außerdem gesetzliche Bestimmungen, wie der verpflichtende Einsatz von regenerativen Energien (anteilig) in Baden-Württemberg.
Brennwerttechnik mit Solarthermie für Altbauten geeignet
Eine der beliebtesten Lösungen ist die Kombination aus Brennwertheizung und Solarthermie, für die es im besten Falle sogar attraktive Fördermittel gibt. Voraussetzungen dafür sind mindestens 25 Prozent solare Deckung und die Installation einer Gasbrennwertheizung. Letztere lässt sich mit Gas aus einem öffentlichen Versorgungsnetz oder einem Flüssiggastank betreiben. Flüssiggas kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Gasanschluss vor Ort nicht möglich oder schlichtweg zu teuer ist. Der Vorteil hier: Flüssiggas ist bereits heute als Bio-LPG erhältlich. Hausbesitzer setzen damit wie bei Biogas auf einen nachwachsenden Rohstoff, schonen das Klima und sparen an der CO2-Abgabe.
Umweltheizungen kommen in Kombination mit Gas infrage
Wer sich beim Heizungstausch für eine Wärmepumpe entscheidet, kombiniert diese häufig mit einer Gas- oder Flüssiggasheizung. Auf diese Weise kann die Umweltheizung weite Teile des Jahres allein für wohlige Wärme sorgen, während Gas- beziehungsweise Flüssiggasheizungen im Winter vor stark steigenden Heizkosten schützen. Günstig ist außerdem, dass viele Hersteller die Kombination als Hybridheizung in einem Gerät anbieten, wodurch Aufwand und Kosten der Installation geringer ausfallen.
Flüssiggastank installieren und alte Heizöl-Heizung wechseln
Geht es um den Austausch einer Ölheizung, stehen vor allem in ländlichen Regionen nicht viele Alternativen zur Verfügung. Eine davon ist die Flüssiggasheizung, für die es in Kombination mit Solar, Wärmepumpe oder Biomasse sogar hohe Fördermittel gibt. Flüssiggas ist im Gegensatz zu Heizöl nicht gewässerschädigend und daher in vielen Regionen erlaubt. Wichtig ist allerdings auch hier, dass Hausbesitzer unter Umständen einen gewissen Hochwasserschutz sicherstellen müssen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann muss eine Heizung verpflichtend gewechselt werden?
Eine gesetzliche Austauschpflicht besteht nach § 72 GEG für 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Von der Pflicht befreit sind lediglich Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die diese seit 2002 als Eigentümer bewohnen. Die Heizungsaustausch-Pflicht greift dann erst bei der Eigentumsübertragung durch Kauf, Erbe oder Schenkung.
Sprechen andere gesetzliche Anforderungen für einen Austausch?
Die Einbaubeschränkungen für Öl- und Kohleheizungen sowie das Hochwasserschutzgesetz II sorgen ebenfalls dafür, dass Hausbesitzer ihre Heizung wechseln. Ersteres lässt den Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 oft nur mit erneuerbaren Energieanlagen oder in bestimmten Einzelfällen zu. Das Hochwasserschutzgesetz fordert hingegen Nachrüstarbeiten an Ölheizungen in Überschwemmungs- und Risikogebieten. Neue Anlagen in Überschwemmungsgebieten sind nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Welche Gründe sprechen außerdem für einen Heizungswechsel?
Der Heizungstausch ist auch dann zu empfehlen, wenn die Ersatzteile knapp und die Reparaturen sehr teuer werden. Ein weiterer Grund liegt in den hohen Einsparungen, die beim Austausch der Heizungsanlage eintreten. Attraktive staatliche Fördermittel begünstigen das und sorgen dafür, dass sich der Heizungswechsel finanziell besonders lohnt.
Welche Heizungstechnik kommt beim Austausch infrage?
Günstig und für viele Altbauten geeignet sind Gasbrennwertheizungen in Kombination mit Solarthermie, wobei es für Letztere sogar staatliche Fördermittel gibt. Voraussetzung ist ein Gasanschluss oder die Aufstellung eines Flüssiggastanks. Umweltfreundlicher sind Wärmepumpen, die sich im Altbau mit Gas- oder Flüssiggasheizungen kombinieren lassen. Ist ausreichend Platz vorhanden, kommen auch Scheitholz- oder Pelletheizungen infrage.