Prüfungen an einer Flüssiggasanlage

Flüssiggas ist ein leicht entzündlicher Rohstoff, der unter einem hohen Druck in technischen Anlagen lagert. Installationsfehler oder Defekte können dabei schwerwiegende Folgen herbeiführen. Um diese zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor. So sind schon vor der Inbetriebnahme eine Rohrleitungsprüfung, eine Dichtigkeitsprüfung und eine Druck- oder Festigkeitsprüfung durchzuführen. Im laufenden Betrieb und nach längeren Unterbrechungen sind diese Arbeiten regelmäßig zu wiederholen. Flüssiggas1.de erklärt, worauf es bei den Untersuchungen ankommt, wer die Arbeiten erledigen darf und wie das funktioniert.

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✅ Aktualisiert am 30.03.2023

Die Themen im Überblick:

Anforderungen an die Prüfung von Flüssiggasanlagen

Schon vor der ersten Inbetriebnahme sind Flüssiggasanlagen, bestehend aus Gasflaschen oder Flüssiggastanks und Schlauch- oder Rohrleitungen, intensiven Kontrollen zu unterziehen. Diese sollen das Gefahrenpotenzial bei der Lagerung des leicht entzündlichen Brennstoffs minimieren und eine sichere Verwendung gewährleisten. Die wichtigsten Anforderungen dazu finden sich in der aktuell gültigen TRF 2021 – den „Technischen Regeln Flüssiggas“. Erfüllen Anlagen die Vorgaben der TRF nicht, ist deren Inbetriebnahme verboten.

Zu diesen Zeitpunkten sind Prüfungen erforderlich

Grundsätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Dabei untersuchen zugelassene Personen die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlage. Sie führen eine Rohrleitungsprüfung durch und dokumentieren die Ergebnisse in einem Protokoll. Erforderlich sind diese Arbeiten auch:

  • nach Änderungen an der Flüssiggasanlage
  • im Anschluss an wesentlichen Instandsetzungsarbeiten
  • nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr

Die inneren und die äußeren Behälterprüfungen sowie die Rohrleitungsprüfungen sind dann in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Zugelassene Prüfer für Flüssiggasanlagen

Abhängig von der Anlagengröße und der erforderlichen Untersuchung sind verschiedene Prüfer zugelassen. Unterscheiden lassen sich dabei Fachbetriebe oder Sachkundige nach TRF, befähigte Personen sowie ZÜS-Prüfer.

  • Fachbetriebe und Sachkundige nach TRF kennen die Technischen Regeln Flüssiggas durch ihre Ausbildung oder praktische Erfahrungen sehr gut. Sie sind zuverlässig, unterliegen hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen und besitzen die nötigen Prüfeinrichtungen. Infrage kommen zum Beispiel Tankwagenfahrer oder andere Angestellte der Flüssiggasunternehmen.
  • Befähigte Personen verfügen über besonderes Fachwissen und hohe Sachkunde. Sie haben eine entsprechende Berufsausbildung, ein Studium oder ausreichend Berufserfahrung und arbeiten aktuell im Tätigkeitsfeld der jeweiligen Prüfungen. Infrage kommen technische Angestellte der Flüssiggasanbieter, Prüfunternehmen und Heizungsbauer.
  • ZÜS steht für zugelassene Überwachungsstelle. Dabei handelt es sich um spezielle Prüforganisationen, wie den TÜV oder die DEKRA.

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Prüfung des Flüssiggastanks vor der Inbetriebnahme

Bevor Anlagenbetreiber einen neuen Flüssiggasbehälter in Betrieb nehmen können, muss eine befähigte Person diesen fachgerecht prüfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Behälter eine CE-Kennzeichnung hat, in Serie gefertigt wurde und das Zubehör im Behälter-Baumuster enthalten ist. Ein fach- und sachgerecht kontrollierter Gastank ist dabei unter anderem an einer ZUA-Kennzeichnung auf dem Typenschild zu erkennen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen ZÜS-Prüfer erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema geben wir detailliert im Beitrag „Flüssiggastank Prüfung – Kosten, Intervalle und wo beauftragen?“.

Rohrleitungsprüfung einer Flüssiggasanlage

Genau wie die Flüssiggastanks müssen auch die Rohrleitungen in regelmäßigen Abständen untersucht werden. Neben der äußeren Prüfung findet dabei oft auch eine Dichtheitsprüfung und eine Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) statt. Intervalle und zugelassene Prüfer hängen dabei grundsätzlich vom Prüfdruck, der Nennweite und der Lage der Leitungen ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Liegt der Prüfdruck bei maximal 0,5 bar sind die äußere Prüfung und die Dichtheitsprüfung alle 10 Jahre von einem Fachbetrieb oder einem Sachkundigen nach TRF durchzuführen.
  • Wenn der Prüfdruck über 0,5 bar liegt, die Leitung größer als DN 25 ist und das Produkt aus Prüfdruck und Nennweite unter 2.000 bar bleibt, ist die äußere Prüfung alle 2 Jahre von einer befähigten Person durchzuführen. Der gleiche Prüfer kann dann alle 10 Jahre auch eine Festigkeitsprüfung und eine Dichtheitsprüfung durchführen.
  • Bei Rohrleitungen mit einem Prüfdruck von über 0,5 bar, einer Nennweite größer als DN 25 und einem Produkt aus Prüfdruck und Nennweite von über 2.000 bar muss die äußere Prüfung alle 5 Jahre von einem ZÜS-Prüfer erfolgen.
  • Rohrleitungen im gewerblichen Bereich sind nach den Anforderungen der BG-Vorschrift D 34 zu prüfen.

Äußere Prüfung an den Rohleitungen einer Flüssiggasanlage

Nach der Installation und vor der Inbetriebnahme (der Erstbefüllung mit Flüssiggas), muss eine befähigte Person das Rohrleitungssystem einer äußeren Prüfung unterziehen. Dabei geht es vor allem um eine Besichtigung der Leitungen und deren Ausrüstungsteile. Die Experten untersuchen die Funktion der sicherheitstechnischen Einrichtung und prüfen, ob Druckregelgeräte richtig funktionieren. Durchzuführen sind die Arbeiten alle 10 Jahre, wenn der Prüfdruck unter 0,5 bar liegt. Bei Anlagen mit einem höheren Prüfdruck ist die äußere Prüfung alle 2 Jahre zu wiederholen. In Anlagen mit einem Prüfdruck von bis 0,5 bar kann ein Fachbetrieb oder ein Sachkundiger nach TRF die Arbeiten übernehmen.

Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen einer Flüssiggasanlage

Mit der Dichtheitsprüfung lassen sich Leckagen oder undichte Verbindungen feststellen. Dazu schließen Prüfer zunächst die Absperreinrichtungen am zu prüfenden Leitungsabschnitt und das Gasentnahmeventil am Flüssiggastank. Im nächsten Schritt schließen sie das Prüfgerät an. Das Gerät beaufschlagt die Gasrohrleitungen bis zu den Geräteanschlussarmaturen nun für 10 Minuten mit einem Druck von 150 mbar. Fällt der Druck in dieser Zeit nicht ab, hat die Anlage die Dichtheitsprüfung bestanden. Genau wie die äußere Prüfung kann auch die Dichtheitsprüfung in kleinen Anlagen (Prüfdruck bis 0,5 bar) von einem Fachbetrieb oder einem Sachkundigen nach TRF durchgeführt werden.  Erforderlich ist das vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 10 Jahre.

Druck- oder Festigkeitsprüfung von Flüssiggas-Rohrleitungen

Bei Rohrleitungen mit einem erforderlichen Prüfdruck von über 0,5 bar muss außerdem eine Druck- oder Festigkeitsprüfung erfolgen. Wie bei der Dichtheitsprüfung schließen Prüfer dazu erst einmal die Absperreinrichtungen am zu jeweiligen Leitungsabschnitt. Sie sperren das Gasentnahmeventil am Flüssiggastank ab und schließen das passende Prüfgerät an. Das Gerät beaufschlagt den Leitungsabschnitt nun mit dem erforderlichen Prüfdruck. Dieser liegt bei dem 1,1-fachen Wert des maximal zulässigen Betriebsüberdrucks (Ansprechdruck des Sicherheitsabsperrventils), mindestens aber bei 1 bar. Dieser Druck ist dann für eine bestimmte Zeit zu halten. Bei nicht erdgedeckten Rohrleitungen genügen dabei 10 Minuten. Bei komplett oder teilweise erdverlegten Leitungen beträgt die Prüfdauer 30 Minuten. Fällt der Druck in dem Zeitraum nicht ab, hat die Anlage die Festigkeitsprüfung bestanden.

Wichtig: Vor der Druck- oder Festigkeitsprüfung müssen Armaturen, die dem hohen Druck nicht standhalten, abgesperrt oder ausgebaut werden.

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Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Flüssiggasanlage

Hat die Anlage alle Prüfungen erfolgreich bestanden, können Fachleute die Technik in Betrieb nehmen und erstmalig befüllen. Dazu öffnen sie zunächst das Gasentnahmeventil am Flüssiggastank und das Hauptabsperrventil im Haus. Anschließend sprühen die Experten Lecksuchmittel auf alle Verbindungen und Armaturen, die bis dahin nicht geprüft wurden.

Sie sorgen für eine gute Belüftung der Räume, in denen die Gasverbrauchsgeräte stehen und nehmen heiße Flächen sowie elektrische Anlagen vorübergehend außer Betrieb. Auf diese Weise sinkt das Gefahrenrisiko bei eventuellen Undichtigkeiten in der Anlage. Bei der Erstbefüllung ist der Flüssiggastank dann zu entlüften. Das funktioniert entweder über einen speziellen Prüfstutzen mit antistatischem Schlauch oder über die Verbrauchsgeräte, wobei eine gute Belüftung der Aufstellräume Pflicht ist.

Sorgfältige Überprüfung bei Inbetriebnahme

Ist die Flüssiggasanlage befüllt, starten die Fachpersonen die Gasverbrauchsgeräte und lassen diese in unterschiedlichen Betriebszuständen für einige Minuten laufen. Bei Komplikationen müssen sie die Anlage noch einmal entlüften. Treten keine Probleme auf, sperren Experten die Ventile der Verbrauchsgeräte ab, um deren Flammüberwachung zu prüfen. Weiterhin erfolgt eine Kontrolle von Zu- und Abluftführung, bevor die gesamte Anlage übergeben werden kann.

Bei der Übergabe bekommen Anlagenbetreiber dann ein Protokoll, in dem alle Prüfschritte, Prüfdrücke und Zeiten eingetragen sind. Außerdem weisen Fachpersonen die Nutzer der Flüssiggasanlage in deren sicheren Betrieb ein.

Weitere Prüfpflichten und ihre Zeiträume

Äußere Prüfung, Innere Prüfung, Rohrleitungsprüfung, Dichtheits- und Festigkeitsprüfung: All diese Arbeiten sollen eine hohe Sicherheit im Betrieb von Flüssiggasanlagen gewährleisten. Aus diesem Grund sind sie auch regelmäßig zu wiederholen. Die folgende Tabelle informiert über relevante Zeiträume und befähigte Personen. Diese unterscheiden sich für den Gastank unterirdisch und den Gastank oberirdisch.

Prüfung Prüfer Zeitraum
Äußere Prüfung an Flüssiggastanks < 3 t (oberirdisch und unterirdisch mit Korrosionsschutz) Befähigte Personen Alle zwei Jahre
Innere Prüfung an Flüssiggastanks < 3 t (oberirdisch und unterirdisch mit Korrosionsschutz) ZÜS Alle 10 Jahre
Funktionsprüfung an KKS-Anlage mit Fremdstrom Befähigte Person oder ZÜS Alle 2 Jahre / Alle 4 Jahre
Funktionsprüfung an KKS-Anlage ohne Fremdstrom (Opferanode) Befähigte Person

 

Alle 2 Jahre
Gastest an unterirdischen Flüssiggastanks ohne besonderen Korrosionsschutz Befähigte Person

 

Alle 2 Jahre
Äußere Prüfung der Aufstellung von Flüssiggasflaschen Fachbetrieb oder Sachkundiger nach TRF Alle 10 Jahre
Schlauchwechsel bei Anlagen mit Flüssiggasflaschen Fachbetrieb oder Sachkundiger nach TRF Alle 10 Jahre
Äußere Prüfung, Dichtheitsprüfung und Festigkeitsprüfung an Rohrleitungen Abhängig von Prüfdruck und Dimension und Nutzung Abhängig von Prüfdruck und Dimension und Nutzung

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