Flüssiggasheizung: Förderung vom Staat 2022

Die Flüssiggasheizung lässt sich nahezu überall einsetzen und gilt daher als optimale Alternative zur Ölheizung. Dafür sprechen auch steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent für den Einbau einer Flüssiggasheizung. Die Förderung gibt es nachträglich für die Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen. Wer eine bestehende Heizungsanlage zunächst überholt, erhält zudem eine Förderung in Höhe von 15 bis 20 Prozent für die Heizungsoptimierung. Flüssiggas1.de informiert über aktuelle Förderprogramme und zeigt, wie Hausbesitzer von diesen profitieren.

✅ Aktualisiert am 26.09.2022

Die Themen im Überblick

Flüssiggasheizung: Förderung von KfW und BAFA nicht mehr verfügbar

Bis Ende 2019 erhielten Sanierer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Fördermittel, wenn sie eine Brennwertheizung in ihrem Haus einbauen ließen. Zur Auswahl standen dabei hohe Zuschüsse über das KfW-Programm 430 und günstige Darlehen über das KfW-Programm 152. Seit Januar 2020 gibt es weder für neue Erd- noch für neue Flüssiggasheizungen eine Förderung über die Programme. Begründen lässt sich das mit dem Klimapaket. Dieses enthält Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß in Deutschland spürbar zu senken. So gibt es zum Beispiel neue finanzielle Anreize, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmebereich voranbringen sollen.

BEG-Förderung für Flüssiggashybridheizungen im August 2022 gestrichen

Auf die Förderung für Flüssiggasheizungen von der KfW folgte die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über diese erhielten Sanierer bis August 2022 Zuschüsse für „Renewable-Ready“-Gasbrennwertheizungen und Erd- sowie Flüssiggas-Hybridheizungen. Als Reaktion auf den fortschreitenden Klimawandel und politische Unruhen strich die Regierung diese Mittel ebenfalls.

Alternative: Steuerliche Förderung der Flüssiggasheizung weiter möglich

Aber: Auch heute bekommen Hausbesitzer Fördermittel für eine neue Flüssiggasheizung. Denn sie können die Lohnkosten der Heizungsbauer von der Steuer absetzen. Der Bonus ist mit einer Förderrate von 20 Prozent verbunden und ermöglicht es, die jährliche Steuerlast um bis zu 1.200 Euro zu senken. Technische Anforderungen sind dabei keine zu erfüllen. Wer die Flüssiggasheizung mit Erneuerbare-Energien-Anlagen kombiniert, bekommt einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent sogar für die gesamten Sanierungskosten.

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Heizung optimieren statt austauschen: Förderung vom BAFA nutzen

Viele Heizungsanlagen im Bestand gelten als überholt. Sie verbrauchen mehr Energie als nötig und verursachen hohe Heizkosten. Um das zu ändern, können Verbraucher ihre Heizung optimieren lassen. Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Rohren oder das Einstellen der Regelung sind dabei nicht nur schnell umsetzbar. Sie versprechen auch hohe Einsparungen. Geht es um die Optimierung einer mindestens zwei Jahre alten Flüssiggasheizung, steht eine Förderung vom Staat zur Verfügung. Diese gibt es in Form von Zuschüssen über das BAFA. Die Förderrate liegt bei 15 Prozent und lässt sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan auf bis zu 20 Prozent anheben.

BAFA-Fördermittel für die Flüssiggasheizung beantragen: So funktioniert es

Die Beantragung der BAFA-Fördermittel muss unbedingt vor der Beauftragung einer Fachhandwerksfirma erfolgen. Möglich ist das mit den Onlineformularen auf der Webseite des BAFA. Hier tragen Interessenten die wichtigsten Daten zu ihrem Fördervorhaben sowie die Kosten aus einem Handwerkerangebot ein.

Wichtig zu wissen ist, dass der Fördergeber die anfangs angegebenen Kosten für die Berechnung der Förderhöhe heranzieht. Da sich diese nach Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) nicht mehr nach oben korrigieren lassen, sollte das erste Angebot möglichst detailliert erstellt werden. Fördergeber empfehlen zudem, einen Aufschlag von etwa 20 Prozent einzukalkulieren.

Alternativ: Bis zu 40.000 Euro Steuerbonus für Sanierung und Heizungstausch

Wer eine hybride Flüssiggasheizung installieren lässt, bekommt eine Förderung seit 2022 nur noch über den Steuerbonus für die Sanierung. Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser können diesen nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Steuer abzusetzen. Insgesamt lassen sich dabei maximal 40.000 Euro für Arbeiten am Haus und/oder an der Heizung anrechnen. Um den Bonus zu nutzen, geben Sanierer die Ausgaben in ihrer Einkommenssteuererklärung an.

Auch Kosten für den Flüssiggastank und den Gashausanschluss sind förderbar

Wichtig zu wissen: Die steuerliche Förderung lässt sich nicht nur für die Flüssiggasheizung selbst nutzen. Auch viele Nebenarbeiten sind im gleichen Zuge förderbar. Neben dem Flüssiggastank gehören dazu auch folgende Arbeiten:

  • Demontage und Entsorgung der Altanlage inklusive Öltank
  • Gasanschluss und Flüssiggastank
  • Optimierung der Wärmeverteilung
  • Austausch bestehender Heizkörper
  • Einbau einer Flächenheizung (Wand-, Decken- oder Fußbodenheizung)
  • Erforderliche Umbauarbeiten in Heiz- und Technikräumen
  • Sanierungsmaßnahmen am Schornstein

Kurz gesagt: Im Gebäudebestand sind nahezu alle erforderlichen Umfeldmaßnahmen anrechenbar, wenn es bei der Flüssiggasheizung um die Förderung mit einem Steuerbonus geht.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Förderung der Flüssiggasheizung

Eine Alternative bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen erhalten alle, die Arbeiten zum Erhalt oder zu Renovierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Auftrag geben. Die Förderrate liegt hier bei 20 Prozent, wobei sich nur die Lohnkosten der Fachhandwerker anrechnen lassen. Insgesamt kommen auf diese Weise Vergünstigungen von bis zu 1.200 Euro im Jahr zusammen (maximal 20 Prozent von 6.000 Euro).

Steuerliche Vergünstigungen richtig beantragen: So funktioniert es

Möchten Sanierer den Steuerbonus zur Förderung der Flüssiggasheizung nutzen, beantragen sie diesen nach Abschluss aller Arbeiten über ihre Einkommensteuererklärung. Nötig ist dazu lediglich eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums (gilt nicht für steuerliche Vergünstigungen für Lohnkosten).

Während das Finanzamt den Steuerbonus für die Sanierung dabei drei Jahre lang berücksichtigt, zieht es den Steuerbonus für Handwerkerleistungen direkt komplett ab. Im nächsten Jahr steht der Steuerbonus dann erneut zur Verfügung.

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