Gesetzliche Vorschriften für Heizöltanks 2024

Nur ein Tropfen Öl reicht aus, um 500 bis 1.000 Liter Grundwasser zu verseuchen. Um das Auslaufen des wassergefährdenden Stoffs sicher zu verhindern, gibt es in Deutschland eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks. Neben der Anzeigepflicht bei der Errichtung ist dabei vor allem die regelmäßige Heizöltank-Prüfpflicht zu nennen. Flüssiggas1.de informiert über gesetzliche Heizöltank Vorschriften.

✅ Aktualisiert am 24.01.2024

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Die Themen im Überblick:

AwSV regelt die gesetzlichen Anforderungen an Heizöltanks

Was in Bezug auf die Installation, den Betrieb und die Stilllegung von Heizölverbrauchsanlagen zu beachten ist, können Verbraucher hierzulande in der AwSV nachlesen. Denn die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ enthält Regelungen zum Schutz der Gewässer vor freigesetzten wassergefährdenden Stoffen. Sie bezieht sich lediglich auf ortsfeste Anlagen und löste 2017 die vorher gültigen Länderverordnungen ab. Ganz gleich, um welches Bundesland es geht: Die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks sind damit deutschlandweit einheitlich geregelt.

Für den Vollzug der AwSV sind nach wie vor die Verwaltungsbehörden der Länder zuständig. Dazu gehören die Wasserwirtschaftsämter oder die kommunalen Behörden von Landkreisen und Städten.

Öltank Aufstellung Vorschriften

Egal, ob sie unterirdisch oder oberirdisch gelagert werden, Öltanks müssen über einen Eignungsnachweis verfügen. Das kann eine Eignungsfeststellung sein, der Hinweis auf ihre DIN-Norm oder eine Bauartzulassung. Sofern sie nicht doppelwandig und mit Überwachungstechnik ausgestattet sind, müssen sie in einem dichten, beständigen Auffangraum aufgestellt werden. Dieser darf über keine Abläufe verfügen, über die das Heizöl austreten könnte.

Unterirdischer Öltank

Sobald die Behälter teilweise oder vollständig ins Erdreich eingelagert werden sollen, gelten sie als unterirdische Heizöltanks. Bei unterirdischen, beziehungsweise erdgelagerten Öltanks gilt, dass sie doppelwandig oder mit zweiter Innenhülle ausgestattet sein müssen. Darüber hinaus müssen sie über Leckwarngeräte verfügen, die notfalls sofort anzeigen, dass am Behälter Öl austritt. Bei Verwendung eines Öltanks aus Metall ist dafür zu sorgen, dass dieser über den notwendigen Korrosionsschutz verfügt. Unabhängig vom Material des vergrabenen Öltanks muss dieser zusätzliche Anforderungen erfüllen.

So umfassen die Erdtank Heizöl Vorschriften:

  • der Öltank muss von steinfreier Erde umgeben sein
  • der Behälter muss mit einem Gefälle von 1 bis 2 % zum Dom hin verlegt sein
  • handelt es sich um einen DIN 6608 zertifizierten Öltank, so darf die Erddeckung maximal 100 cm betragen
  • Mindestabstände: 1 m zu Gebäuden, Leitungen und Grundstücksgrenzen, 0,4 m zu anderen Öltanks

Oberirdischer Öltank

Im Gegensatz zur unterirdischen Ausführung, bei der eine doppelwandige Heizöltank Vorschrift gilt, darf die Aufstellung eines oberirdischen Öltanks auch einwandig erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Platzierung des Öltanks in einer sogenannten Auffangschale. Diese muss so dimensioniert werden, dass sie im Falle eines Öllecks in der Lage ist, das gesamte Volumen des Heizöltanks aufzufangen. Die Auffangwanne darf auch gemauert sein, muss dann aber unbedingt mit einem ölresistenten Anstrich versehen werden. Alternativ kann der Eingang zum Lagerraum so erhöht werden, dass der Raum selbst als Auffangraum dienen kann. Auch hier ist zwingend erforderlich, dass im kompletten Auffangbereich ein ölfester Anstrich verwendet wird und dieser auch in der Lage ist, das komplette Öltankvolumen zu fassen. Wird keinerlei Auffangschale verwendet, muss auch der oberirdische Öltank doppelwandig oder mit zusätzlicher Innenhülle ausgestattet sein.

Steht der Öltank im selben Raum wie die Heizungsanlage, gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Ein Mindestabstand von 1 m zwischen Ölheizkessel und Öltank
  • Alternativ: Ein Strahlungsschutz, der Wärmestrahlung zwischen Öltank und Heizkessel abfängt
  • maximal dürfen 5000 Liter Heizöl im Heizraum gelagert werden

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Neuaufstellung und Nachrüstpflichten für Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II sind Anfang 2018 neue Anforderungen an Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten in Kraft getreten. So gilt nun auch das Risikogebiet hinter dem Deich als Schutzzone. Wer hier eine neue Ölverbrauchsanlage installieren möchte, muss diese also hochwassersicher ausführen. In Überschwemmungsgebieten ist die Neuaufstellung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bestehende Anlagen in Überschwemmungs- und Risikogebieten sind hingegen hochwassersicher nachzurüsten. Wie das funktioniert und welche Fristen dabei bestehen, erklären wir ausführlich im Beitrag zum Heizöltank im Überschwemmungsgebiet.

Anzeigepflicht und Anlagendokumentation für Heizöltanks

Da es sich bei Heizöl um einen wassergefährdenden Stoff handelt, dürfen Hausbesitzer Tankanlagen nicht ohne weiteres aufstellen. Sie müssen die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks beachten und sich an die sogenannte Anzeigepflicht halten. Diese ist in § 40 der AwSV geregelt und besagt, dass Betreiber einer prüfpflichtigen Anlage deren Installation anzeigen müssen. Und zwar mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde. Zu finden ist diese in der Regel bei der Verwaltung des Landkreises.

Melde- und Anzeigepflicht auch bei Stilllegung der Tankanlagen

Wichtig zu wissen ist, dass die Anzeigepflicht nicht nur bei der Installation einer neuen Tankanlage gilt. Auch dann, wenn Betreiber die Anlage verändern oder stilllegen lassen, müssen sie sich an die gesetzliche Vorschrift für Heizöltanks halten.

Anlagendokumentation für die Tankanlage im eigenen Haus

Gemäß § 43 AwSV müssen Besitzer einer Öltankanlage außerdem eine genaue Anlagendokumentation führen. Diese sollte Daten zum Aufbau, zur Bauart, zu den Sicherheitsvorschriften und zur Standsicherheit enthalten. Wichtig sind außerdem die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse für den Grenzwertgeber, das Antiheberventil, die Leckageanzeige, den Lagerbehälter, die Rohrleitungen und den Schutzanstrich. Die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks besagen darüber hinaus, dass die Anlagendokumentation bei einem Betreiberwechsel an den neuen Eigentümer zu übergeben ist. Aber nicht nur neue Betreiber, auch die zuständigen Behörden und Fachbetriebe, die mit Arbeiten an der Anlage beauftragt sind, können die Anlagendokumentation zur Einsicht anfordern.

Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Heizölverbrauchsanlagen

Die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks der AwSV regeln auch die Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Heizölverbrauchsanlagen. Diese besteht bei der Errichtung, Prüfung, Innenreinigung und Stilllegung von Tankanlagen für Heizöl, die der Gefährdungsstufe (GS) B, C oder D entsprechen. Welche das sind, zeigt die folgende Tabelle.

Inhalt WGK 1 WGK 2 WGK 3
< 0,22 m³ bzw. 220 l GS A GS A GS A
> 0,22 m³ bis 1 m³ GS A GS A GS B
> 1 m³ bis 10 m³ GS A GS B GS C
> 10 m³ bis 100 m³ GS A GS C GS D
> 100 m³ bis 1.000 m³ GS B GS D GS D
> 1.000 m³ GS C GS D GS D

Heizöl hat die Wassergefährdungsklasse 2 (WGK2). Die Fachbetriebspflicht gilt damit für alle Tankanlagen, die mehr als 1.000 Liter Heizöl bevorraten. Arbeiten in Eigenleistung an kleineren Behältern sind nach den gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks 2020 zwar erlaubt. Aufgrund des Gefährdungspotenzials für die Umwelt und die damit verbundenen Bußgelder ist das allerdings nicht zu empfehlen.

Diese Anforderungen erfüllt ein zugelassener Fachbetrieb

Ein Unternehmen, das für fachbetriebspflichtige Arbeiten am Heizöltank zugelassen ist, erkennen Verbraucher an einer Zertifizierungsurkunde. Diese muss von einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft (GÜG) oder einer Sachverständigenorganisation (SVO) ausgestellt sein und unaufgefordert vorgelegt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass Fachbetriebe immer nur für zwei Jahre zertifiziert werden. Ist die Urkunde älteren Datums, sollten Verbraucher sicherheitshalber noch einmal nachfragen. Denn als Betreiber der Anlage sind sie auch für deren Sicherheit verantwortlich.
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Heizöltank: Prüfpflicht erfordert eine regelmäßige Kontrolle

Um sicherstellen zu können, dass Heizöl unter keinen Umständen in die Umwelt gelangt, besteht in Deutschland für beinahe jeden Heizöltank eine Prüfpflicht.

Nach AwSV sind Überprüfungen und Kontrollen bei den folgenden Anlässen Pflicht:

  • vor der Inbetriebnahme
  • nach wesentlichen Änderungen
  • wiederkehrend
  • bei der Stilllegung

Die folgende Tabelle informiert über Zeitpunkte und Intervalle zur Heizöltank-Überprüfung für Anlagen außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten (Auszug Anlage 5 AwSV).

Anlagen Heizöltank-Überprüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen Wiederkehrende Heizöltank-Überprüfung Heizöltank-Prüfpflicht bei Stilllegung
unterirdische Anlagen
mit flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen
A, B, C und D A, B, C und D
alle 5 Jahre
A, B, C und D
oberirdische Anlagen
mit flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen, einschließlich
Heizölverbraucheranlagen
B, C und D
 
C und D
alle 5 Jahre
 
C und D

In Schutz- und Überschwemmungsgebieten gelten hingegen andere Anforderungen an die Heizöltank-Prüfpflicht, wie die folgende Tabelle zeigt (Auszug Anlage 6 AwSV).

Anlagen Heizöltank-Überprüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen Wiederkehrende Heizöltank-Überprüfung Heizöltank-Prüfpflicht bei Stilllegung
unterirdische Anlagen
mit flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen
A, B, C und D A, B, C und D
alle 30 Monate
A, B, C und D
oberirdische Anlagen
mit flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen, einschließlich
Heizölverbraucheranlagen
B, C und D
 
B, C und D
alle 5 Jahre
 
B, C und D

Wichtig zu wissen ist, dass die Frist zur wiederkehrenden Heizöltank-Überprüfung mit dem Abschluss der Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer Änderung beginnt.

Wiederkehrende Heizöltank-Prüfung in vielen Bundesländern neu

Vor dem endgültigen Inkrafttreten der AwSV regelten die Bundesländer die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks selbst. Heizöltanküberprüfungen waren dabei zum Beispiel in Bayern nur vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen erforderlich. Seit 2017 gelten die Anforderungen für wiederkehrende Heizöltank-Überprüfungen nun für alle. Wann die erste wiederkehrende Überprüfung zu erfolgen hat (hatte) regelt die AwSV dabei in § 70. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Inbetriebnahme- und Prüfzeitpunkte.

Inbetriebnahme der Anlage Erstmalige wiederkehrende Heizöltank-Überprüfung bis:
vor dem 1. Januar 1971 01. August 2019
vom 01. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1975 01. August 2021
vom 01. Januar 1976 bis zum 31. Dezember 1982 01. August 2023
vom 01. Januar 1983 bis zum 31. Dezember 1993 01. August 2025
nach dem 31. Dezember 1993 01. August 2027

Stellen die Fachbetriebe bei der Heizöltank-Überprüfung fest, dass die Anlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, können Nachrüstpflichten entstehen. Bei einem defekten Heizöltank sind die Kosten für die fachgerechte Heizöltank Entsorgung und den Neueinbau dabei so hoch, dass sich oft ein Wechsel des Energieträgers lohnt. Dazu trägt auch die BAFA-Förderung für Gas- und Flüssiggasheizungen mit erneuerbaren Energien bei. Denn über diese bekommen Hausbesitzer bei einem Heizungstausch einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent. Detaillierte Informationen geben wir im Beitrag zur Förderung der Flüssiggasheizung.

Jährliche Prüfpflicht für alte Heizöltanks

Seit August 2017 gibt es eine weitere Heizöltank-Prüfpflicht. Diese ist in den „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) 791 – Heizölverbraucheranlagen“ geregelt und betrifft Anlagen, die vor 1985 eingebaut wurden. Zu kontrollieren sind dabei die Grenzwertgeber, die ein Überfüllen der Tanks verhindern sollen. Da Bauteile, die bereits vor 1985 eingebaut wurden, heute nicht mehr zuverlässig arbeiten, sind diese jährlich von einem Tankschutz- oder Heizungsbauexperten zu untersuchen. Einfacher ist hingegen der Einbau eines neuen Grenzwertgebers. Denn durch diesen entfällt die jährliche Überprüfung.

Bundesländer können zusätzliche Heizöltank-Überprüfung fordern

Während die Pflichten der AwSV lediglich die Mindestanforderungen darstellen, können Bundesländer darüber hinaus auch gesonderte Überprüfungen fordern. Üblich ist das zum Beispiel bei Heizölanlagen in Überschwemmungs- und Risikogebieten. Ob und wo die zusätzlichen gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks gelten, erfahren Betreiber bei der zuständigen Behörde im eigenen Landkreis oder der eigenen Stadt.

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Weitere Pflichten des Betreibers einer Tankanlage für Heizöl

Neben der Anzeigepflicht und der Fachbetriebspflicht enthalten die gesetzlichen Vorschriften für Heizöltanks weitere Pflichten des Betreibers. So zum Beispiel die Eigenüberwachung, die Anlagenbesitzer zur regelmäßigen Kontrolle der Technik verpflichtet. Überprüfen müssen diese dabei, ob der Tank dicht ist und ob die installierte Sicherheitstechnik funktioniert. Wer nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt, muss einen Fachbetrieb mit der Heizöltank-Überprüfung beauftragen. Empfohlen ist auch das regelmäßige Öltank reinigen durch Fachbetriebe, um Störungen und schlimmstenfalls Schäden an der Heizung zu verhindern.

Da Verbraucher selbst für die Einhaltung der Prüfintervalle verantwortlich sind, gehört auch die fristgerechte Beauftragung der Fachbetriebe zu den Pflichten der Betreiber. Wer das nicht beachtet oder die vorgegebenen Intervalle nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen empfindliche Strafen.

Fazit: Vielfältige gesetzliche Vorschriften für Heizöltanks 2023

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Betreiber einer Heizölverbrauchsanlage vielfältige gesetzliche Heizöltank Vorschriften einhalten müssen. Vor allem Besitzer bestehender Tanks sind in Zukunft zu wiederkehrenden Überprüfungen verpflichtet, aus denen sich teure Nachrüstarbeiten ergeben können. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gleich über einen Heizungstausch nachzudenken. Infrage kommen zum Beispiel Gas- oder Flüssiggasheizungen, deren Einbau der Staat heute mit bis zu 40 Prozent bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einbindung regenerativer Energien (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) in das Heizkonzept.

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