Heizöltank im Überschwemmungsgebiet: Lohnt sich eine Sanierung?

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, dessen Lagerung besonderer Vorsichtsmaßnahmen bedarf. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich ein Heizöltank im Überschwemmungsgebiet befindet. Zum Schutz der Gewässer sieht das Hochwasserschutzgesetz II seit seinem Inkrafttreten 2018 spezielle Regelungen vor. Betroffen sind Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten und ausgewiesenen Risikoregionen. Flüssiggas1.de informiert über die wichtigsten Anforderungen und zeigt, welche Alternativen Hausbesitzer haben.

✅ Aktualisiert am 11.01.2021

Die Themen im Überblick:

Das Hochwasserschutzgesetz II und die Ölheizung

Seit Januar 2018 ist das neue Hochwasserschutzgesetz II vollständig in Kraft. Es enthält Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Baugesetzbuchs (BauGB), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und soll den Hochwasserschutz verbessern.

Untergliederung in Überschwemmungs- und Risikogebiete

Mit Inkrafttreten des Gesetzes beziehungsweise der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz gibt es neben Überschwemmungsgebieten nun auch besondere Risikogebiete. Dazu zählen Regionen hinter einer Hochwasserschutzeinrichtung, die bei seltenen Extrem-Hochwassersituationen überschwemmt werden können. Um welche Gebiete es sich dabei genau handelt, zeigen spezielle Gefahrenkarten der Bundesländer. Überschwemmungsgebiete sind nach wie vor Regionen, die sich zwischen dem entsprechenden Gewässer und einem Deich befinden.

Anforderungen an Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten und Risikobereichen

Da es sich bei Heizöl um einen wassergefährdenden Stoff handelt, sind auch viele Besitzer einer Ölheizung von den Neuregelungen betroffen. Grundsätzlich geht es dabei darum, bestehende Anlagen hochwassersicher nachzurüsten und neue Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen.

Verschiedene Möglichkeiten zum Hochwasserschutz am Heizöltank

Am sichersten ist es, Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten und Risikobereichen über dem maximalen Hochwasserstand aufzustellen. Ist das nicht möglich, müssen Hausbesitzer das Wasser aus dem Aufstellraum fernhalten oder die Tankanlage entsprechend sichern. Ersteres lässt sich realisieren, indem alle Öffnungen (Türen, Fenster, Lichtschächte oder Leitungsdurchführungen) abgedichtet und vor eindringendem Wasser geschützt werden. In der Regel sind dazu kostenintensive bauliche Maßnahmen erforderlich.

Am Boden verankern oder Betonplatte

Wer den Heizöltank in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Risikobereich sichern muss, kann diesen am Boden verankern oder zum Beispiel gegen die Decke abspreizen. Beides funktioniert jedoch nur, wenn das Gebäude die entstehenden Kräfte überhaupt aufnehmen kann. Außerdem müssen die Behälter dem Druck des Wassers standhalten. Geht es um den Schutz unterirdischer Behälter, kommen unter anderem beschwerende Betonplatten zum Einsatz. Diese sorgen dafür, dass sich die Tankanlagen bei Hochwasser weder heben noch verdrehen. In beiden Fällen sind Undichtigkeiten und schwere Umweltfolgen möglich.

Welche Maßnahmen an Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten und ausgewiesenen Risikobereichen infrage kommen und ob eine Nachrüstung überhaupt möglich ist, prüft ein Experte vor Ort. Geht es um die Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen, ist ebenfalls ein Fachbetrieb Pflicht.

Nachrüstpflichten für bestehende Heizöltanks

Wer in einem Risikogebiet lebt, muss seine Tankanlage innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachrüsten. Die Frist begann am 05. Januar 2018 und endet am 05. Januar 2033. Bei wesentlichen Änderungen müssen Hausbesitzer die Heizöltanks hingegen sofort hochwassersicher ausführen lassen. Ist die Nachrüstung zu teuer und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, sind Betreiber von der Pflicht entbunden. Anders verhält sich das bei Heizöltanks im Überschwemmungsgebiet: Hier gilt die Ausnahmeregelung nicht. Die Nachrüstfrist beträgt außerdem nur fünf Jahre und endet bereits am 05. Januar 2023. Bei wesentlichen Änderungen sind die Tanks auch hier sofort hochwassersicher auszuführen.

Neue Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

Die Installation neuer Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten ist in den meisten Fällen nicht gestattet. Es gibt allerdings eine Ausnahme: So können Behörden den Einbau erlauben, wenn die Anlage hochwassersicher errichtet wird und keine anderen Energieträger zu vertretbaren Kosten infrage kommen. In der Praxis ist das allerdings selten der Fall. Denn in den meisten Regionen ist heute ein Gasanschluss möglich. Ohne diesen bietet die Flüssiggasheizung eine günstige und besonders effiziente Alternative.

Alternative: Die alte Ölheizung austauschen

Während der Neubau von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten prinzipiell nicht gestattet ist, müssen Hausbesitzer bestehende Anlagen aufwendig und kostenintensiv nachrüsten. Vor allem in Bezug auf die aktuelle politische Situation ist Letzteres allerdings kaum zu empfehlen.

Wer heute eine 10 oder 15 Jahre alte Ölheizanlage hochwassersicher nachrüsten lässt, läuft Gefahr, die Technik bei einem Defekt und einem anstehenden Heizungstausch komplett ersetzen zu müssen.

Gasanschluss oder Flüssiggasanlage statt Heizöltank im Überschwemmungsgebiet

Günstiger ist es hingegen, gleich auf einen anderen Energieträger umzurüsten. Steht Gas am Standort nicht zur Verfügung, bietet sich die Flüssiggasheizung als interessante Alternative an. Flüssiggas ist nicht gewässerschädigend und in speziellen Flüssiggastanks nahezu überall lager- und einsetzbar. Der Rohstoff lässt sich mit modernen Gasbrennwertheizungen nutzen und versorgt darüber hinaus sogar Haushaltsgeräte wie Küchenherde oder Terrassenstrahler mit Energie. Wer besonders umweltfreundlich heizen möchte, kann die Gastherme mit Solarenergie kombinieren oder gleich eine Gas-Wärmepumpe einbauen.

Worauf es beim Heizungstausch ankommt und was Verbraucher dabei beachten müssen, erklären wir im Beitrag zum Umbau einer Ölheizung auf Flüssiggas.

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Bis zu 45 Prozent Austauschprämie vom Staat

Lukrativ ist der Heizungstausch aber auch durch die sehr hohe Austauschprämie. So bekommen Hausbesitzer heute Zuschüsse von 40 bis 45 Prozent, wenn sie die alte Ölheizung durch eine Hybrid- oder Umweltheizung austauschen lassen. Ob der Heizöltank im Überschwemmungsgebiet steht, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Die folgende Tabelle zeigt, für welche Heizungsanlagen die hohe Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung steht.

Art der Flüssiggasheizung BAFA-Förderung Voraussetzung
Hybridheizung 40 Prozent Wer die bestehende Ölheizung durch eine Hybridheizung ersetzt, bekommt eine Austauschprämie in Höhe von 40 Prozent. Wichtig ist, dass es sich bei der Hybridanlage um die Kombination aus Gasbrennwert- und Umweltheizung handelt. Letztere kann zum Beispiel eine Solarthermieanlage, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe sein und muss mindestens 25 Prozent der Heizlast decken.
Gas-Wärmepumpe 45 Prozent Tauschen Hausbesitzer die Ölheizung durch eine Erd- oder Flüssiggas-Wärmepumpe aus, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe die hohen Anforderungen an die Effizienz erfüllt.

 

Wichtig zu wissen ist, dass Hausbesitzer die BAFA-Förderung ab 2020 vor dem Heizungstausch beantragen müssen. Die bestehende Heizung darf außerdem nicht jünger als zwei Jahre und noch nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen sein.

Förderung auch für Demontage- und Entsorgungskosten

Ob ein Heizöltank im Überschwemmungsgebiet steht oder nicht: Wer die Austauschprämie erhält, bekommt die attraktiven Zuschüsse auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen Arbeiten wie die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung samt Öltank. Aber auch für den Gasanschluss oder die Anschaffung eines Flüssiggastanks gibt es die hohe Förderung bei einem Heizungstausch.

Wie die Mittel richtig zu beantragen sind, welche Voraussetzungen im Detail gelten und welche weiteren Fördermöglichkeiten es gibt, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Flüssiggasheizung.

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