Gastank-Abholungskosten: Höhe und Spartipps

Laufen Mietverträge für einen Flüssiggastank aus, können Hausbesitzer die Behälter übernehmen oder vom Gaslieferanten abholen lassen. Während das Unternehmen im erstgenannten Fall manchmal ein Übernahmeangebot unterbreitet, entstehen bei der Beendigung des Mietvertrags für den Gastank Abholungskosten. Zahlen müssen diese in der Regel die Mieter selbst. Auch Flüssiggas-Kauftanks fallen durch die Prüfung und müssen gegen einen neuen Gastank ausgetauscht werden. Doch wie hoch sind die Kosten für die Abholung des Flüssiggastanks? Flüssiggas1.de informiert über gängige Preise und erklärt, wie Mieter eines Gastanks bei den Abholungskosten sparen können.

✅ Aktualisiert am 07.01.2021

Die Themen im Überblick:

Wann muss man einen Flüssiggastank abholen?

Viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, einen Flüssiggastank zu mieten. Denn auf diese Weise kommen sie um hohe Anfangsinvestitionen herum. Sie zahlen etwa 10 bis 15 Euro monatlich und müssen sich weder um die Wartung noch um die Durchführung der regelmäßigen Prüfpflichten kümmern. In vielen Fällen befüllen die Flüssiggasanbieter ihre Gastanks sogar ganz automatisch.

Abschlagszahlungen möglich

Hausbesitzer zahlen dabei einen monatlichen Abschlag und bekommen eine Abrechnung am Jahresende – genau wie bei einem konventionellen Gasanschluss. Kündigen Hausbesitzer den Mietvertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit, holen die Gasanbieter den Gastank wieder ab. Denn sie sind in dieser Konstellation die Eigentümer. Die Gastank-Abholungskosten zahlen hingegen die Mieter. So ist es in den meisten Verträgen geregelt.

Auch Kauftanks müssen abgehohlt werden

Aber auch Hausbesitzer, die einen Flüssiggastank kaufen, müssen in einigen Fällen den Flüssiggastank stilllegen oder abholen lassen. Nötig ist das zum Beispiel bei einem Defekt, wenn der alte Behälter durch einen neuen ersetzt wird. Während das eher selten passiert, entstehen Gastank-Abholungskosten häufig nach der Umstellung auf Erdgas. Denn dann bleibt der Flüssiggasbehälter ungenutzt im Garten und Hausbesitzer können diesen von Brennstofflieferenten abholen lassen.

Übrigens: Auch wer ein Haus mit Flüssiggasheizung kauft, muss mit Kosten für die Rückgabe des Flüssiggastanks rechnen. Und zwar immer dann, wenn neue Hausbesitzer auf einen anderen Brennstoff umstellen oder den Miet- und Liefervertrag kündigen. Allerdings nicht, wenn kein Nachfolgevertrag unterschrieben wird. Dann zahlt der Vorbesitzer den Hauses die Abholung des Flüssiggastanks.

Gastank: Abholungskosten im Überblick

Wie hoch die Kosten für die Abholung eines Flüssiggastanks sind, hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab. Entscheidend ist dabei oft die Größe der Anlage. Neben dieser spielt aber auch die Lage auf dem Grundstück eine wichtige Rolle. So sind bei einem Gastank die Abholungskosten niedriger, wenn dieser ohnehin gut erreichbar an der Straße steht. Handelt es sich hingegen um einen unterirdischen Vorratsbehälter, müssen Hausbesitzer neben den Kosten der Rückgabe des Flüssiggastanks auch für das Ausgraben der Anlage bezahlen. Insgesamt fallen die Preise dabei in der Regel höher aus. Nicht zuletzt hängen die zu erwartenden Ausgaben aber auch vom Anbieter und dem örtlichen Preisgefüge ab. Im Durchschnitt belaufen sich bei einem Gastank die Abholungskosten auf 200 bis 500 Euro. Die folgende Liste stellt die Einflussgrößen auf die zu erwartenden Kosten noch einmal im Überblick dar:

  • Größe des Flüssiggastanks
  • Lage auf dem Grundstück
  • Einbaulage des Gastanks
  • Preisgefüge in der Region

Wichtig zu wissen ist, dass neben den Kosten zur Abholung eines Flüssiggastanks auch Ausgaben für dessen Entleerung anfallen können. Wie hoch diese in der Regel sind und wie Hausbesitzer hier sparen können, erklären wir im folgenden Abschnitt.

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Flüssiggastank vorbereiten und Kosten sparen

Damit Flüssiggasanbieter einen alten Gastank abholen können, muss dieser komplett leer sein. Ist das nicht der Fall, kann die nötige Entleerung zu steigenden Abholungskosten führen. Abhängig von der Höhe der Restbestände und dem Entleerungsverfahren belaufen sich die Zusatzkosten dabei in der Regel auf 70 bis 300 Euro.

Flüssiggasanlage leerheizen und Gastank-Abholungskosten senken

Am günstigsten ist es, die bevorrateten Brennstoffe einfach aufzubrauchen. Steht fest, wann Anbieter den Gastank abholen, tanken Hausbesitzer dabei vorher weniger oder gar nicht nach. Auf diese Weise sinkt der Aufwand der Entleerung und die Kosten der Rückgabe der Flüssiggastanks bleiben vergleichsweise niedrig. Damit das funktioniert, sollten Hausbesitzer jedoch langfristig planen und den groben Abholzeitpunkt bereits sechs oder sogar zwölf Monate im Voraus mit ihrem Lieferanten abstimmen. Wer kurzfristig handelt und den Gastank mit einer Frist von drei Monaten kündigt, kann große Restbestände selten sinnvoll Verbrauchen.

Restliche Brennstoffmenge mit einem Schlauch überströmen lassen

Befindet sich nur wenig Flüssiggas im Tank, lässt sich die Restmenge mit einem Schlauch fachgerecht überströmen. Dabei drückt der Gasdruck die Flüssiggasphase in einen leeren Behälter. Die Arbeiten erhöhen die Gastank-Abholungskosten um 70 bis 150 Euro und sind damit vergleichsweise günstig. Infrage kommt das Überströmen allerdings nur, wenn der Restinhalt nicht mehr als 10 bis 15 Prozent des möglichen Füllvolumens ausmacht.

Flüssiggas mit einem Kompressor in andere Behälter umpumpen

Ist der übrige Brennstoffvorrat größer, können Fachfirmen das Flüssiggas auch mit einem Kompressor umpumpen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich in der Regel auf 100 bis 200 Euro.

Absaugen der Restmengen mit einem Flüssiggaslieferfahrzeug

Wer sich kurzfristig dazu entschließt, den Flüssiggastank abholen zu lassen oder wenige Wochen vor der Abholung noch einmal vollgetankt hat, kann die Restbestände auch von einem Flüssiggaslieferfahrzeug abpumpen lassen. Durch den höheren Aufwand entstehen hier zusätzliche Gastank-Abholungskosten von etwa 200 bis 300 Euro. Wie hoch diese im Detail ausfallen, hängt allerdings von der Tankgröße und der Menge der Restbestände ab. Die Anbieter zahlen in der Regel außerdem eine Vergütung für das abgenommene Flüssiggas. Hausbesitzer bekommen etwas Geld zurück und haben insgesamt geringere Kosten bei der Abholung des Flüssiggastanks.

Anbieterbindung bei der Abholung gemieteter Flüssiggastanks

Wichtig zu wissen ist, das gemietete Flüssiggastanks im Eigentum der Anbieter stehen. Ohne vorherige Einverständniserklärung dürfen in der Regel auch nur diese Brennstoffe einfüllen oder abpumpen. Wem das Angebot seines Gaslieferanten zu hoch ist, raten wir den Kontakt zum Anbieter. Oft erlauben diese dann, Restbestände von anderen Fachfirmen abpumpen zu lassen. Diese bieten die Preise teilweise günstiger an und Hausbesitzer sparen bei den Gastank-Abholungskosten.

Wichtig: Gastank vor der Abholung nicht selbst entleeren

Flüssiggas ist schwerer als Luft. Es kann zum Ersticken führen und ist zusammen mit Sauerstoff leicht entzündlich. Um gefährliche Unfälle zu verhindern, dürfen daher nur Fachfirmen die Flüssiggastanks entleeren. Heimwerkern raten wir dringend davon ab, selbst Maßnahmen am Gastank durchzuführen. Auch wenn das die Kosten der Rückgabe eines Flüssiggastanks um 70 bis 300 Euro senken kann: Risiko und Einsparungen stehen dabei in keinem Verhältnis.

Kosten der Abholung von Flüssiggastanks minimieren

Befindet sich der Flüssiggasbehälter im Eigentum von Hausbesitzern, muss er nicht zwangsläufig abtransportiert werden. Denn nach der fachgerechten Entleerung und Reinigung lassen sich die Anlagen im eigenen Garten auch als Wassertank verwenden. Der Flüssiggastank wird dann meistens mit Stickstoff gespült um sämtliches Propangas aus dem Gastank heraus zu bekommen. Verbraucher sparen sich damit nicht nur die Abholungskosten für den Gastank, sie müssen auch kein Geld für eine neue Zisterne ausgeben. Wer die Restbestände vorher weitestgehend verbraucht, kann darüber hinaus auch bei der Entleerung viel Geld sparen.

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