Holz- und Kohleheizung umrüsten

Umweltfreundlich und CO2-neutral. Mit diesen Argumenten werben Hersteller für den Kauf von Holzheizkesseln und Kaminen. Was viele nicht wissen: Vor allem alte Feuerstätten stoßen häufig mehr Feinstaub aus. Sie schaden somit der Umwelt und der Gesundheit von Menschen in der Nachbarschaft. Mit schärferen Vorgaben wirkt der Staat der zunehmenden Luftverschmutzung entgegen. Die Folge: Vor allem alte Kohleheizungen, Holzheizungen und Kamine sind bald verboten. Hausbesitzer müssen die Geräte umrüsten oder mit speziellen Filtern ausstatten.

✅ Aktualisiert am 13.01.2021

Die Themen im Überblick

Holz- und Kohleheizungen nur bedingt umweltfreundlich

Es ist Herbst und die Kamine über deutschen Dächern qualmen. Vor allem in ländlichen Regionen liegt ein Geruch von „Winter“ in der Luft. Was viele mit Gemütlichkeit und Wohlfühlwärme verbinden, ist eigentlich gesundheitsgefährlich. Denn dabei handelt es sich um die Luftverschmutzung von Kohleheizungen, Holzheizkesseln und Kaminen – sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen. Vor allem alte Geräte stoßen viel Feinstaub sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Heizungen im Bestand Feinstaubemissionen im Abgas
Koks- und Kohleheizungen > 500 g/m³
Holzheizung im Bestand > 200 g/m³
Moderner Holzheizkessel > 15 mg/m³
Moderner Kaminofen > 72 mg/m³

Quellen: KWB; Technologie- und Förderzentrum (TFZ Bayern);

Anforderungen verbieten Betrieb von Kohle- und Holzheizungen

Entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für einen Kamin oder eine Holzheizung, könnte die Luftverschmutzung stark zunehmen. Ein Grund, aus dem die Regierung die erste Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV oder Kleinfeuerungsanlagenverordnung) novelliert hat. Die Verordnung sieht scharfe Grenzwerte vor, durch die viele alte Heizgeräte vor dem Aus stehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

Heizungsart und Alter Anforderungswert Feinstaub
Kamine und Öfen (Einbau ab 2015) 0,04 g/m³
Kamine und Öfen (Einbau vor 2010) 0,15 g/m³
Holzheizkessel (Einbau ab 2015) 0,02 g/m³
Holzheizkessel (Einbau vor 2010) 0,10 g/m³
Kohlekessel (Einbau ab 2015) 0,02 g/m²
Kohlekessel (Einbau vor 2010) 0,09 g/m³

Die Werte für Kamine und Öfen (sogenannte Einzelraumfeuerstätten) sind mit einer Typprüfung durch den Hersteller nachzuweisen. Bei Heizkesseln ist das anders. Hier prüft der Schornsteinfeger die erreichten Werte vor Ort. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss die Heizgeräte austauschen oder mit einem speziellen Filter nachrüsten. Sowohl für Kamine als auch für Kessel lässt der Gesetzgeber dabei bestimmte Übergangsfristen zu. Diese hängen vom Alter der Anlagen ab und erstrecken sich bis zum Jahr 2025. Die folgende Tabelle zeigt, wann die jeweiligen Grenzwerte gelten.

Datum der Inbetriebnahme Kamine und Öfen Heizkessel für Holz und Kohle
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar ab 01. Januar 2015 ab 1. Januar 2015
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 ab 01. Januar 2018 ab 1. Januar 2015
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 ab 01. Januar 2021 ab 1. Januar 2015
vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 31. Dezember 2004 ab 01. Januar 2025 ab 1. Januar 2019
vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010 ab 01. Januar 2025 ab 1. Januar 2025

Die Übersicht zeigt, dass alte Holzheizungen und Kohleheizungen früher verboten sind, wenn sie die geforderten Werte nicht einhalten. Grund dafür ist, dass diese anders als Kamine und Öfen dauerhaft in Betrieb sind. Sie wirken sich somit stärker auf die Umwelt und das Klima aus.

Kohleheizung und Holzheizung verboten? Pflichten für Hausbesitzer

Die schärferen Anforderungen der 1. BImSchV sind einem Verbot von alten Holz- und Kohleheizungen gleichzustellen. Zumindest dann, wenn die Heizgeräte die hohen Werte aktuell oder nach einer Umrüstung nicht erfüllen.

Intakte Öfen und Kessel mit Filtern ausstatten

Sind die Heizgeräte noch intakt, können Hausbesitzer Gewebe- oder Elektrofilter nachrüsten. Beide reinigen die Abgase, um die geforderten Grenzwerte zu erfüllen. Gewebefilter sind dabei für 300 bis 500 Euro zu haben und in regelmäßigen Abständen auszutauschen. Aktive Elektrofilter können dauerhaft im Abgassystem verbleiben. Sie kosten dafür einmalig 3.000 bis 4.000 Euro.

Übrigens: Während neue Kamine die Grenzwerte problemlos erfüllen, ist das bei neuen Holzkesseln nicht ganz so einfach. Aus diesem Grund gehen Branchenexperten davon aus, dass neue Kessel in Zukunft ab Werk mit Abgasreinigung ausgeliefert werden. Andere Experten schätzen, dass optimierte Konstruktionen zum Einhalten der gesetzlichen Abgasgrenzwerte ausreichen könnten. Beides dürfte die Technik in Zukunft allerdings verteuern.

Alternative: Holz- und Kohleheizung umrüsten

Abhängig vom Alter der Holz- und Kohleheizungen ist es nicht immer sinnvoll, einen Filter nachzurüsten. So können Hausbesitzer ihre Holz- oder Kohleheizung umrüsten, wenn die Technik das rechnerische Lebensalter erreicht oder längst überschritten hat. Denn moderne Heizgeräte sind nicht nur sauberer – sie arbeiten auch effizienter und helfen, Heizkosten zu sparen. Vor allem ältere Hausbesitzer ziehen auch den Wechsel zu einer automatisch arbeitenden Heizungsanlage, wie der Erd- oder Flüssiggasheizung in Betracht. Grund dafür ist der hohe manuelle Aufwand, der mit dem Betrieb einer Holz- oder Kohleheizung verbunden ist.

Holz- und Kohleheizungen umrüsten: Verschiedene Alternativen

Wer die alte Technik nicht weiter betreiben und Holz- oder Kohleheizungen umrüsten möchte, hat heute eine Vielzahl von Alternativen. Regenerativ und umweltfreundlich ist zum Beispiel die Pelletheizung. Voraussetzung ist allerdings viel Platz. Außerdem sind die Investitionskosten mit 15.000 bis 25.0000 Euro besonders hoch. Platzsparend und dennoch regenerativ ist die Wärmepumpe. Das Gerät heizt mit kostenfreier Umweltenergie, lohnt sich in unsanierten Altbauten aber nur begrenzt. So können die Heizkosten sehr hoch ausfallen, wenn die Gegebenheiten vor Ort nicht passen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Anschaffungskosten mit 12.000 bis 25.000 Euro auch hier sehr hoch sind.

Erd- oder Flüssiggasheizung als Alternative zu Holz und Kohle

Gasbrennwertthermen sorgen energiesparend für warme Räume und warmes Wasser. Sie sind besonders Platzsparend und vergleichsweise günstig. So gibt es die Technik heute bereits für 4.000 bis 8.000 Euro – abhängig von den örtlichen Bedingungen. Die einzige Voraussetzung ist ein Gasanschluss, über den die Heizung Brennstoffe beziehen kann. Ist dieser nicht möglich oder zu teuer, kommen auch Flüssiggastanks infrage. Diese stehen ober- oder unterirdisch auf dem eigenen Grundstück und lassen sich nahezu überall installieren. Ganz gleich, ob es sich um ein Wasserschutz- oder ein Hochwassergebiet handelt.

Angebote Flüssiggastank

Übrigens: Verbrennen Hausbesitzer Biogas oder Bio-LPG in einer Brennwerttherme, erfüllen sie die Anforderungen an erneuerbare Energien. So ist es in § 40 des Gebäudeenergiegesetzes nachzulesen. Kommen die genannten Brennstoffe zum Einsatz, arbeiten Gasheizungen günstig, effizient und umweltfreundlich. Denn der Einsatz von Biogas oder Bio-LPG ist CO2-neutral und nahezu feinstaubfrei.

Kaminofen umrüsten: Gaskaminofen ist gemütlich und sauber

Eine günstige Alternative gibt es aber nicht nur für Hausbesitzer, die zentrale Holz- oder Kohleheizungen austauschen wollen. Auch für den Ersatz konventioneller Kaminöfen gibt es interessante Alternativen. So zum Beispiel den Gaskamin, der mit Erd- oder Flüssiggas arbeitet. Die Einzelraumfeuerstätte lässt sich komfortabel nutzen. Sie erzeugt keinen Schmutz im Haus und punktet mit einer sauberen Verbrennung. Wer möchte, kann die innovativen Kaminöfen oder Heizeinsätze auch programmieren oder aus der Ferne steuern. Ein weiterer Vorteil: Die Leistung lässt sich sehr genau regulieren. Was das bedeutet wissen vor allem Besitzer moderner Energiesparhäuser, die bei einem Kaminfeuer schnell überhitzen.

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