Heizung: Austauschpflicht 2022 und Alternativen

Alte Heizungsanlagen nutzen die eingesetzten Brennstoffe nicht optimal aus. Sie verbrauchen mehr als nötig und stoßen viele Schadstoffe aus. Um fossile Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, gibt es für viele Heizungen eine Austauschpflicht ab 2022. Für Ölheizer lohnt es sich dabei, über den Wechsel zu einer Gas- oder Flüssiggasheizung nachzudenken. Flüssiggas1.de erklärt, wer von der Heizungs-Austauschpflicht 2022 betroffen ist und welche Alternativen heute zur Verfügung stehen.

✅ Aktualisiert am 03.01.2022

Die Themen im Überblick:

EnEV und GEG regeln Heizungs-Austauschpflicht seit 2020

Ist eine Heizung älter als 30 Jahre, sind ihre Besitzer zum Austausch der Technik verpflichtet. So fordert es die Energieeinsparverordnung (EnEV) in § 10. Von der Nachrüstpflicht betroffen sind dabei jedoch nur Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Kessel, die eine Leistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt aufweisen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Heizungs-Austauschpflicht seit dem 01.11.2020 auch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu finden ist. Das Dokument vereint das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), um das deutsche Energiesparrecht deutlich zu vereinfachen. Die entsprechende Nachrüstpflicht ist dabei in § 72 zu finden.

Viele Hausbesitzer sind von der Pflicht zum Heizungstausch befreit

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind von der Heizungs-Austauschpflicht auch 2022 nicht betroffen. Denn in diesem Fall greift die Forderung aus EnEV und GEG erst nach einem Eigentümerwechsel. Wer ein Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss die über 30 Jahre alte Heizung dann spätestens zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang austauschen.

Heizungs-Austauschpflicht: Ist mein Kessel 2022 betroffen?

Von der Pflicht zum Heizungstausch sind erst einmal alle Kessel mit einer Leistung von 4 bis 400 Kilowatt betroffen, die:

  • Heizöl-, Erd- oder Flüssiggas verbrennen
  • vor über 30 Jahren eingebaut wurden
  • nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren

Während Hausbesitzer die erste Voraussetzung einfach selbst Prüfen können, sind viele ratlos, wenn es um das Alter ihrer Heizung geht. Erkennbar ist das in der Regel auf dem Typenschild. Sollten die Angaben darauf nicht mehr lesbar sein, helfen alte Rechnungen, Produktunterlagen, Datenblätter oder Dokumente der Schornsteinfeger weiter. Wenn diese nicht mehr vorhanden sind, kann ein erfahrener Fachhandwerker das Alter der Heizungsanlage abschätzen.

Die dritte Voraussetzung können Hausbesitzer ebenfalls selbst prüfen. Denn die Heizungs-Austauschpflicht 2022 betrifft lediglich alte Konstanttemperaturkessel. Diese sind daran zu erkennen, dass sie das ganze Jahr über mit gleich hohen Heizwassertemperaturen laufen. Das ist erforderlich, um die Kondensation von Wasserdampf aus dem Abgas zu verhindern und die alten Kessel vor Korrosion zu schützen. Bei neueren Niedertemperaturgeräten können Hausbesitzer die Vorlauftemperatur beliebig nach oben oder unten verändern. Brennwertkessel sind darüber hinaus auch am Abwasseranschluss zu erkennen. Dieser führt das aus dem Abgasstrom kondensierte Wasser in die häusliche Abwasseranlage ein.

Alternativen zu über 30 Jahre alten Heizungsanlagen

Ist die eigene Heizung von der Austauschpflicht 2022 betroffen, kommen zahlreiche Alternativen infrage. Wer bereits über einen Gasanschluss oder einen Flüssiggastank verfügt, kann diese weiter nutzen. Möglich ist das mit platzsparenden Brennwertthermen, innovativen Gas-Wärmepumpen oder effizienten Brennstoffzellenheizungen.

Umrüstung alter Ölheizungen lohnt sich für viele Hausbesitzer

Befindet sich eine alte Ölheizung im Haus, lohnt es sich hingegen, den Energieträger zu wechseln. Dass die Maßnahme im Trend liegt, zeigen aktuelle Zahlen des Branchenverbandes BDEW. Denn demnach entschieden sich seit 2009 fast 530.000 ehemalige Ölheizer für eine neue Gasheizung. 115.000 wurden an ein Nahwärmenetz oder Fernwärmenetz angeschlossen und rund 24.000 Hausbesitzer installierten im Zuge der Heizungssanierung eine elektrische Wärmepumpe.

Einen weiteren Grund für die Umrüstung von Öl auf Flüssiggas liefert das Hochwasserschutzgesetz II. Denn das lässt den Einbau neuer Ölheizungen in Überschwemmungs- und Risikogebieten nur unter hohen Auflagen zu. Bestehende Anlagen sind darüber hinaus aufwendig nachzurüsten.

Alternativen: Gasheizung, Wärmepumpe oder Holzheizkessel

Ist die eigene Heizung von der Austauschpflicht 2022 betroffen, stellt eine neue Gasheizung die günstigste Alternative dar. Denn die Heizgeräte sind preiswert, platzsparend und effizient. Darüber hinaus lassen sie sich mit einer Solarthermieanlage koppeln, um regenerative Energien in das Heizkonzept zu integrieren.

Gasanschluss oder Flüssiggastank

Ist ein Gasanschluss in der eigenen Region nicht möglich oder einfach zu teuer, können Hausbesitzer einen Flüssiggastank kaufen oder mieten. Vor allem Mietlösungen sind dabei besonders beliebt. Der Grund: Sie verursachen keine zusätzlichen Investitionskosten und sind mit 10 bis 15 Euro monatlich vergleichsweise günstig.

Wärmepumpe

Wärmepumpen nutzen regenerative Energien, um Gebäude mit Wärme zu versorgen. Effizient und sparsam sind sie dabei allerdings nur, wenn sich die Räume im Haus mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen lassen. Das setzt große Heizflächen und einen guten Wärmeschutz voraus. Viele Altbauten, die von der Heizungs-Austauschpflicht 2022 betroffen sind, verfügen über beides nicht.

Pelletheizung

Die dritte Alternative stellen Holzheizungen dar. Hier können sich Hausbesitzer für Holzvergaser- oder Pelletkessel entscheiden. Erstere kommen meist nicht infrage, da ihr Betrieb mit einem sehr hohen manuellen Aufwand verbunden ist. So müssen Hausbesitzer die Holzscheite tagtäglich von Hand in den Kessel einlegen. Pelletheizungen, die gepresste Holzstäbchen verbrennen, sind hingegen deutlich komfortabler. Denn sie arbeiten vollautomatisch. Nachteilig ist hier allerdings der hohe Preis für die Technik. Geht es um den Umweltschutz, schneiden Holzpellets im Vergleich zu Flüssiggas schlechter ab. Vor allem bei Bio-Flüssiggas ist das der Fall.

Rechtzeitig Fördermittel beantragen

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung auch zahlreiche Änderungen an der Förderkulisse in Deutschland beschlossen. So gibt es heute hohe Zuschüsse für Hausbesitzer und Anlagenbetreiber, die ihre alte Heizung durch eine neue Hybrid- oder Umweltheizung austauschen.

Wer sich rechtzeitig zum Austausch der Heizung entscheidet, kann attraktive Förderprodukte nutzen. Welche das sind, haben wir in der folgenden Tabellen zusammengestellt.

Einen zusätzlichen Überblick finden Sie auf der Übersichtsseite der Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA.

BEG & KfW Förderung 2022

Förderprogramme Höhe Voraussetzungen Beantragung
BEG Förderung ab 2021 20 bis 45 % Zuschuss Austausch einer mindestens 2 Jahre alter Heizungen durch: vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
„Renewable Ready“ Gasheizung 20 % (Erd- oder Flüssiggasheizung; spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme sind erneuerbare Energien nachzurüsten; infrage kommen Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen; Erneuerbare müssen dann 25 Prozent der Heizlast decken) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
Hybrid-Gasheizung 30 % (Erd- oder Flüssiggasheizung mit 25 Prozent erneuerbaren Energien, gemessen an der Heizlast; infrage kommen Solar, Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und Wärmepumpen) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
Biomasseheizung 35 % (Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelkessel sowie Pelletofen mit Wassertasche; jeweils mindestens 5 kW Heizleistung) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
Wärmepumpe 35 % (Strom- oder Gaswärmepumpe mindestens für die Heizung) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
EE-Hybridheizungen 35 % (Kombination aus Solar, Biomasse und/oder Wärmepumpe; mindestens zwei Wärmeerzeuger) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite
Austausch Ölheizung 10 % (Zusatzförderung für den Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Ölheizung; gilt nicht für „Renewable Ready“ Gasbrennwertheizung), Gefördert werden Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung, die Anschaffung und Montage der neuen Heizung sowie alle damit verbundenen Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel: Gasanschluss, Flüssiggastank, Verrohrung, Heizflächen) vor Beauftragung eines Fachbetriebes über die BAFA- Webseite

Weitere Förderprogramme

Förderprogramme Höhe Voraussetzungen Beantragung
KfW-Programm 167 Kredit Ergänzungskredit zur BAFA-Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank
Steuerbonus für die Sanierung 20 % Steuer-bonus im Rahmen der Heizungsoptimierung oder bei einem Heizungstausch durch erneuerbare und hybride Heizungsanlagen (Anforderungen analog der BAFA-Förderung), Wichtig: Das Haus muss mindestens 10 Jahre alt und selbst bewohnt sein. nach Abschluss der Sanierung über die jährliche Steuer-erklärung
Lohnkosten absetzen 20 % der Hand-werker-kosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) Handwerkerkosten für Arbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum, Steuerliche Förderung ist auch dann möglich, wenn die Austauschpflicht bereits besteht. Erneuerbare Energien sind nicht zwingend einzubinden. nach Abschluss der Sanierung über die jährliche Steuer-erklärung

In jedem Fall müssen Hausbesitzer die Fördermittel vor dem Beauftragen eines Fachhandwerkers beantragen. Ausnahmen stellen die steuerlichen Vergünstigungen dar. Diese sind nachträglich über die Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Energieberater sind in keinem der genannten Förderprogramme Pflicht, grundsätzlich aber empfohlen.

 

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